Bleibt das Auto etwa während eines längeren Auslandsaufenthalts ungenutzt in der Garage, laufen Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer weiter. Dabei besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug vorübergehend abzumelden und in die Ruheversicherung zu überführen.
„Viele wissen nicht, dass sie ihr Auto vorübergehend abmelden können – je nach Versicherungsgesellschaft ist das für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu zwölf beziehungsweise 18 Monaten möglich. Wer es beispielsweise ein Jahr stilllegt, spart Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern von mehreren hundert Euro“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt während dieser Zeit erhalten.
Die Ruheversicherung aktiviert sich automatisch, sobald die Zulassungsstelle die Abmeldung an den Versicherer meldet. In vielen Verträgen bleibt der Teilkaskoschutz bestehen. Damit sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel weiterhin abgedeckt.
Welche Leistungen während der Stilllegung gelten
Beim Vollkaskoschutz ist ein Blick in die Bedingungen ratsam. „Bei der Vollkasko sollte man jedoch die Bedingungen prüfen, da der volle Schutz inklusive Vandalismus während der Ruhephase meist entfällt“, sagt Bobell.
Einige Versicherer erlauben während der Ruheversicherung bestimmte Fahrten ohne reguläre Zulassung, etwa zur An- oder Abmeldung bei der Zulassungsbehörde oder zur Hauptuntersuchung. Ob und in welchem Umfang solche Fahrten zulässig sind, sollten Versicherte vorab mit ihrem Anbieter klären. Voraussetzung für die Ruheversicherung ist in der Regel, dass das Fahrzeug vor der Abmeldung mindestens ein Jahr versichert war. Zudem dürfen zwischen Ab- und Wiederanmeldung mindestens zwei Wochen liegen. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt je nach Versicherer zwölf bis 18 Monate.
Vorgaben für Stellplatz und Wiederzulassung
Während der Ruhephase darf das Fahrzeug weder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Erforderlich ist ein privater Stellplatz, etwa in einer Garage, auf einem eingezäunten Grundstück oder auf einem angemieteten Stellplatz.
Die Wiederzulassung erfolgt über die zuständige Behörde. Der bestehende Versicherungsvertrag lebt anschließend wieder auf. Wichtig ist dabei, dass der bisherige Versicherer die Vertragsrechte hält. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte dies vor der Wiederzulassung klären.
Für An- und Abmeldung fallen je nach Zulassungsstelle Gebühren zwischen 30 und 50 Euro an. Für Wohnmobile und Camper gelten teilweise abweichende Regelungen, die individuell geprüft werden sollten.













