Nach dem aktuellen Stromausfall im Südwesten Berlins stehen Versicherer bereit, versicherte Schäden bei Privathaushalten und Betrieben zügig zu regulieren. Gleichzeitig weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft darauf hin, dass nicht jede Folge eines Blackouts abgesichert ist.
„Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist. Versicherungen können viele Schäden auffangen, aber eben nicht alle. Umso wichtiger ist es, dass auch die öffentliche Hand Vorsorge trifft. Kritische Infrastrukturen müssen widerstandsfähiger werden und die Bevölkerung besser vorbereitet“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Entscheidend ist aus Sicht der Versicherer der entstandene Schaden, nicht der Stromausfall selbst. „Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber bei Weitem nicht alle. Versicherbar sind vor allem Sachschäden wie verdorbene Ware oder die Folgen von Wassereinbrüchen oder Bränden“, so Asmussen.
Welche Schäden versichert sind
Für Verbraucher stehen vor allem Schäden im Fokus, die über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen frostbedingte Leitungswasserschäden, wenn Rohre infolge eines Stromausfalls einfrieren und platzen, sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl.
Auch Schäden an Gefriergut können versichert sein, wenn Tiefkühlanlagen aufgrund einer Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfallen. Lebensmittel, die lediglich im Kühlschrank gelagert werden, sind hingegen nicht abgesichert. Der GDV betont, dass Versicherungen zwar einen wichtigen finanziellen Ausgleich leisten können, viele unmittelbare Einschränkungen des Alltags jedoch nicht ersetzbar sind.
Empfehlungen für Verbraucher
Bei längeren Stromausfällen in der kalten Jahreszeit rät der GDV zu vorbeugenden Maßnahmen gegen Frostschäden. Die Trinkwasserzufuhr sollte am Hausanschluss abgesperrt werden, um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen zu verhindern. Wenn möglich, empfiehlt sich zusätzlich das Entleeren wasserführender Leitungen.
Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten sie nur unter Aufsicht und erst nach dem Absperren der Wasserzufuhr aufgetaut werden. Zudem warnt der GDV eindringlich vor dem Einsatz gasbetriebener Heizgeräte in geschlossenen Wohnräumen sowie vor dem Heizen mit Holz- oder Holzkohlegrills, da akute Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel oder Kohlenmonoxidvergiftung besteht.
Kaminöfen gelten hingegen als unkritisch, sofern sie regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert und abgenommen sind, sich in einwandfreiem Zustand befinden und bestimmungsgemäß genutzt werden.
Absicherung für Unternehmen
Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung relevant sein, wenn ein Stromausfall oder das Wiederanlaufen der Energieversorgung einen Sachschaden verursacht und dadurch der Geschäftsbetrieb stillsteht. In bestimmten Branchen, etwa in der Lebensmittelwirtschaft, existieren zudem spezielle Versicherungslösungen, die den Verderb von Kühlgut infolge eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung finanziell absichern.
















