Phoenix: Kein Sonderverwalter

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH (cash-online berichtete hier) entschieden, dass kein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt wird, so teilt die Frankfurter Anwaltskanzlei Schultze & Braun (schubra) mit.

Die Richter lehnten mit diesem zwischenzeitlich rechtskräftigen Beschluss einen im Oktober 2007 gestellten Antrag des sogenannten Phoenix Rechtsverfolgungspools gegen Insolvenzverwalter Frank Schmitt als unzulässig ab.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Rechtsverfolgungspool, ein Zusammenschluss von Beitragszahlern der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), kein Gläubiger im laufenden Verfahren sei. Nur solche könnten Anträge stellen.

Unterdessen wird eine Einigung im Streit über die Refinanzierung der Entschädigung für die 30.000 Phoenix-Anleger immer unwahrscheinlicher. Rund 90 Prozent der etwa 750 EdW-Mitgliedsunternehmen wehren sich weiterhin gegen die Sonderbeitragsbescheide zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen (cash-online berichtete hier). Deshalb wurden statt der im Rahmen der Bescheide geforderten 30 Millionen Euro bislang lediglich 2,3 Millionen Euro eingezahlt, wie ein EdW-Sprecher gegenüber cash-online bestätigte. Ob weitere Gelder gesammelt werden können, hänge maßgeblich vom laufenden Prüfungsverfahren der Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. (hb)

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