Sperrfrist bei Sachkundeprüfung könnte kippen

Laut dem Berliner Bildungsanbieter Going Public gibt es in der Bund-Länder-Kommission Überlegungen, noch in diesem Jahr die Sperrfrist bei der IHK-Sachkundeprüfung abzuschaffen.
Seit Umsetzung der EU-Versicherungsvermitlerrichtlinie in deutsches Recht am 22. Mai 2007 gilt, dass Vermittler, die zweimal durch die IHK-Sachkundeprüfung gefallen sind, jeweils wieder ein Jahr warten müssen, bis sie erneut zur Prüfung antreten dürfen (Paragraf 3 Abs. 9 VersVermV) (cash-online berichtete hier).

Kippt diese Wiederholungseinschränkung, könnte die Sachkundeprüfung beliebig häufig und ohne Zwangspause abgelegt werden. Letztlich müsste der Bundesrat aber einer entsprechenden Veränderung der Vermittlerverordnung zustimmen. Dies werde aufgrund des Abstimmungsprozesses aller beteiligten Ministerien wohl erst in der Bundesratsitzung im September 2008 geschehen können.

Die umstrittene Regelung der einjährigen Sperrfrist war erst kurz vor der Verabschiedung in den Verordnungstext aufgenommen worden und hatte laut Going Public für Verwunderung gesorgt.

?Auch wenn die Prüfung mit einer guten Vorbereitung durchaus im Erstanlauf zu schaffen ist, würden wir es dennoch sehr begrüßen, wenn diese Sperrfrist ersatzlos gestrichen würde. Inhaltlich ist diese Regelung nicht begründbar!?, so Going-Public-Vorstand Wolfgang Kuckertz über die aktuellen Überlegungen. ?Es würde vielen Vermittlern, die ihre Prüfung in den ersten Anläufen nicht ernst genug genommen haben, die Möglichkeit geben, ein drohendes Berufsverbot ab dem 1.Januar 2009 abzuwenden. (aks)

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