Schicksalstag für Finanzdienstleister

Verbraucherministerin Ilse Aigner hat heute Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche ? darunter die Verbände AfW und Votum ? nach Berlin zu einer Fachtagung eingeladen, auf der wichtige Impulse für die weitere Regulierung des freien Finanzvertriebs gegeben werden sollen.

Ziel des Ministeriums für Verbraucherschutz ist ein Austausch zwischen Vertretern von Anlegern und Finanzvertrieben hinsichtlich der Anforderungen an Finanzvermittler sowie die erforderlichen verbraucherpolitischen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise.

AfW begrüßt Mix aus Interessenvertretern

Frank Rottenbacher, Vorstand des Berliner Bundesverbands Finanzdienstleistung wird dabei in seinem Vortrag unter anderem über Weiterbildung und Qualifikation von Vermittlern reden und die Interessen der Finanzdienstleister vertreten. ?Der AfW begrüßt ausdrücklich, dass das Ministerium im Gegensatz zum Bundestagsausschuss nicht nur Bankenvertreter und Verbraucherschutzorganisationen eingeladen hat. Vermittler brauchen gleiche Wettbewerbschancen, faire Regeln und die Abschaffung aller Ausnahmeregelungen, die bestimmte Marktteilnehmer begünstigen?, fordert Rottenbacher.

So sieht beispielsweise das Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG), die deutsche Tochter der MiFID vor, dass weder die Beratung zu Investmentfonds noch die zu geschlossenen Fonds erlaubnispflichtig ist. Wer Versicherungen verkaufen will, muss hingegen eine Sachkundeprüfung ablegen und sich bei der regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren.

Verbände sind gegen Risikoampel für Finanzprodukte

Der AfW will ebenso wie der Hamburger Votum-Verband verhindern, dass die Regierung einen sogenannten Produkt-TÜV beziehungsweise ein Ampelsystem einführt, bei dem beispielsweise ein risikoreiches Finanzprodukt rot und ein Bundesschatzbrief etwa grün gekennzeichnet wird.

Votum setzt sich weiter dafür ein, dass auch Vermittler von Investmentfonds und unternehmerischen Beteiligungen ähnlich wie Versicherungsvermittler zu ihrem Beruf zugelassen werden müssen. Dafür schlägt der Verband eine analoge Rechtsprechung zum Modell des Paragrafen 34 d der Gewerbeordnung (GewO) vor. Genau wie Versicherungsberater sollen auch diese zudem künftig ein Beratungsprotokoll führen müssen.

Auf der heutigen Fachtagung sprechen unter anderen noch Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender des Wieslocher Finanzdienstleisters MLP und Karl-Matthäus Schmidt, Gründer der ersten Internetbank Consors und heute Vorstandssprecher der Berliner Quirin Bank. (aks)

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