Vermittler: Gleiche Qualifikationsanforderungen für alle

Neben der Diskussion, wie geschlossene Fonds künftig kategorisiert werden sollen, geht es unter anderem in dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) um die Qualifikationsanforderungen an die Anlageberater für Altersvorsorge und Kapitalbildung.

QualifikationSo hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW in seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMF für die einheitliche Regulierung der gesamten Finanzberatung plädiert. Diese solle nach dem Vorbild der Versicherungsvermittlung in der Gewerbeordnung (GewO), über einen noch zu schaffenden Paragraf 34 f GewO verankert werden.

Geht es nach den Vorstellungen des AfW, sollte es unter anderem für alle Vertriebswege verpflichtende Sachkundeprüfungen geben, die in einem modularen System vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden müssen – allerdings jeweils nur in den ausgeübten Tätigkeitsbereichen (Versicherungen, Wertpapiere, Beteiligungen). Ausnahmen für bestimmte Vertriebswege dürfe es nicht geben, so der AfW.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich in seiner Stellungnahme zum BMF-Diskussionsentwurf für eine gewerberechtliche Lösung analog zu den Versicherungsvermittlern aus. Für die Erbringung des Nachweises zur Erlaubniserteilung könnte eine Sachkundeprüfung unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft eingeführt werden, so der DIHK.

AfW Stellungnahme zur Qualifikation

Zudem sei es in Betracht zu ziehen, eine Bestandsschutzregelung (Alte-Hasen-Regelung) für die Vermittler einzuführen, die seit mehreren Jahren selbstständig oder unselbstständig ununterbrochen als Anlageberater tätig waren. Für diese Personen würde dann der Sachkundenachweis entfallen. Der AfW unterstützt die Alte-Hasen-Regelung. Der Verband hatte bereits im Dezember letzten Jahres Kapitalanlagevermittlern geraten, sich eine Erlaubnis nach Paragraf 34 c GewO zu beschaffen.

Des Weiteren setzen sich AfW wie DIHK dafür ein, ein einziges Register für alle Vermittler zu führen, aufbauend auf dem bereits existierenden Versicherungsvermittlerregister. Dies solle öffentlich verfügbar sein, damit Verbraucher die Möglichkeit haben, die Berufszulassung zu überprüfen. Geht es nach Vorschlägen des BMF, soll bei der Bafin für die Meldepflichtigen eine interne Datenbank angelegt werden. (ks)

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Foto: Shutterstock; Grafik: AfW

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