„Graumarkt“-Regulierung: Lobbyverbände kritisieren BMF

Berlin will die Zügel in Sachen Regulierung stramm ziehen. So plant das Bundesfinanzministerium (BMF) unter anderem strengere Bestimmungen für geschlossene Fonds und Mindesthaltefristen für offene Immobilienfonds. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor. cash-online hat bei den Verbänden nachgefragt, was das für die Branche bedeutet.

Für besonderes Aufsehen in der Vermittlerbranche dürfte das Ansinnen des BMF sorgen, geschlossene Fonds unter das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu stellen, um die Anforderungen an den Vertrieb von Produkten des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“ zu verschärfen.

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW

VGF, AfW und Votum sprechen mit einer Stimme

Sowohl der Verband geschlossener Fonds (VGF) als auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sind sich einig, dass die Einstufung der geschlossenen Fonds als Finanzinstrument nicht der richtige Weg ist. „Wir lehnen es strikt ab, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes beziehungsweise Kreditwesengesetz (KWG) zu klassifizieren“, sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher gegenüber cash-online.

In dasselbe Horn bläst Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF, der ergänzt: „Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass der freie Vertrieb unter die Bankenaufsicht fallen würde, was wiederum zur Folge hätte, dass die freien Vermittler gezwungen würden, sich einem Haftungsdach anzuschließen.“ Auch der Geschäftsführer des Votum Verbands Unabhängiger Finanzdienstleister, Martin Klein, betonte auf Nachfrage, dass seine Organisation in der Angelegenheit voll auf einer Linie mit VGF und AfW liege.

Eric Romba, VGF
Eric Romba, VGF

Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf ist die stärkere Einbindung der Bafin. Die Finanzaufsicht soll nach den Vorstellungen des BMF auch bei Falschberatung oder fehlender Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bußgelder verhängen können. Anlageberater und Personen, die in den Instituten Einfluss auf Vertriebsvorgaben nehmen, sollen künftig durch die Institute bei der Bafin registriert werden. Die Finanzaufsicht soll dementsprechend dann auch die Sanktionen bei Nichteinhaltung übernehmen.

VGF-Chef Romba bezweifelt indes, dass die Bafin den damit verbundenen Prüfungsaufwand bewältigen kann: „Wir vom VGF ziehen daher die Lösung vor, die Überprüfung der Einhaltung der geplanten gesetzlichen Vorgaben nicht bei der Bafin anzusiedeln, sondern bei der Gewerbeaufsicht. In diesem Zusammenhang sollten erweiterte Regelungen für den freien Vertrieb wie Registrierung, Qualifikationsnachweis sowie Nachweis Haftpflichtversicherung nach der Gewerbeordnung geregelt werden“, so Romba weiter.

BVI begrüßt Mindesthaltefristen für offene Immo-Fonds

Ebenfalls im Fokus steht die krisengeplagte Anlageklasse der offenen Immobilienfonds. Geht es nach den Plänen des BMF, so „soll für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden können. Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist demnächst vorzuhalten“, wie es wörtlich in der Mitteilung heißt.

Ein Sprecher des BVI Bundesverband Investment und Asset Management erklärte auf Nachfrage von cash-online: „Wir begrüßen, dass das BMF diese Aspekte nun aufgreift. Die Branche hatte seit vergangenem Jahr darauf hingewirkt, dass sich der Gesetzgeber mit dem Thema Liquiditätssteuerung befasst. Eine Mindesthaltefrist halten wir für diskussionsfähig, meinen aber nicht, dass es Kündigungsfristen für alle Anleger geben sollte.“ (hb/ks)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments