Konsolidierung: Wer mit wem in der Branche tanzt

So hat die WWK Lebensversicherung mit der 1:1 Assekuranzservice seit September 2006 eine eigens gegründete Vermittlungsgesellschaft am Start. In die Kategorie der gekauften Unternehmen fällt die Bonnfinanz, die in den letzten Jahren öfter den Eigentümer gewechselt hat. 2001 hatte die Schweizer Zurich-Versicherungsgruppe den Finanzdienstleister von der Deutschen Bank erworben.

In der Hand eines Versicherers ist seit Ende letzten Jahres nun auch der Finanzvertrieb AWD. Die letzten Prozente des gesamten Aktienpakets hatte die Schweizer Swiss Life durch einen Squeeze Out ergattert. Die verbleibenden Kleinaktionäre wurden per Barabfindung aus dem Unternehmen herausgedrängt.

Des Weiteren gibt es das Modell der Beteiligung mit einem bestimmten Prozentsatz an einem Vertrieb oder einem Pool, wie beispielsweise die Generali Deutschland an der Deutschen Vermögensberatung. Damit ist es einfacher, die eigenen Produkte in den Absatzkanal der Vermittler zu drücken. Produktpartnerschaften der Versicherer mit Finanzvertrieben gibt es viele, eine Beteiligung kann möglicherweise Wunder bewirken.

Spielball Vertrieb? Spielball Vertrieb?

Allerdings kann es auch dazu führen, dass die Aktionäre den Vertrieb als eine Art Spielball nutzen. So derzeit bei der OVB der Fall. Die Kölner sind das Bauernopfer der seit über einem Jahr andauernden Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Ring und der Schweizer Bâloise.

Die Gerüchteküche brodelt. Der Versicherer Signal Iduna soll seine Anteile an der OVB nochmals aufgestockt haben. Der Versicherer verfolgt die Strategie, die OVB-Beteiligung gegen die in der Hand der Bâloise befindlichen Ring-Gesellschaften (DR Leben und DR Sach) zu tauschen, um alle Gesellschaften des Deutschen Rings wieder zu vereinen. Die Rechenspiele um die Anteile haben längst begonnen, der Ausgang ist derzeit noch ungeklärt.

Die Assekuranzen, die dabei nicht offensichtlich dem Kunden sofort aufs Brot schmieren wollen, dass sie sich an einem Vertrieb beteiligt haben, ziehen eine Beteiligung unter zehn Prozent in Betracht. Überschreitet das Unternehmen die Zehn-Prozent-Hürde, muss der Vermittler einem Neukunden mitteilen, dass eine Beteiligung besteht. So will es das Gesetz.

Lesen Sie auf Seite 5, wer an wem Aktienpakete hält

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