GDV: „Provisionsabgabeverbot muss bleiben“

Gestern fällte das Frankfurter Verwaltungsgericht ein Urteil zum Provisionsabgabeverbot. Danach dürfen Versicherungsvermittler ihre Provision an ihre Kunden weiterreichen. Zur Entscheidung hat sich nun auch der Verband GDV geäußert. Er spricht sich indes für die Beibehaltung des bestehenden Verbots aus.

Jörg von Fürstenwerth
Jörg von Fürstenwerth

Das Urteil fußt auf einer Klage, die der Weinstädter Fondsvertrieb AVL eingereicht hatte. Dieser wollte den überwiegenden Teil der vom Versicherer erhaltenen Provisionen an seine Endkunden weitergeben.

Die Bafin wollte dies unterbinden und drohte aufgrund des geltenden Provisionsabgabeverbots ein Bußgeldverfahren an, da Verstöße dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Richter des Frankfurter Verwaltungsgerichts hielten das allgemein gehaltene Verbot der Gewährung von Sondervergütungen in irgendeiner Form für zu „unbestimmt“. Sie ließen eine Sprungrevision zu, so dass das Bundesverwaltungsgericht sofort über die Rechtsfrage entscheiden könnte.

GDV: „Provisionsabgabeverbot besteht aus grutem Grund“

Während der Kläger AVL und die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BDV) das Urteil begrüßten und den Verbraucher als Profiteur herausstellen, sind für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Thematik noch nicht alle Messen gelesen.

„Das bestehende Provisionsabgabeverbot ist vom Verwaltungsgericht Frankfurt nicht ‚gekippt‘, sondern in einem einzelnen Bußgeldverfahren für zu unbestimmt erklärt worden“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Es bleibe abzuwarten, ob sich die nächsthöheren Instanzen mit der nicht rechtskräftigen Entscheidung befassen.

Der GDV spricht sich außerdem „nachdrücklich“ für die Beibehaltung des bestehenden Provisionsabgabeverbots aus. „Das Provisionsabgabeverbot besteht aus gutem Grund: Es schützt Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen jenseits der bedarfsorientierten Beratung“, so von Fürstenwerth weiter.

Ohne das Verbot würde sich der Fokus des Verbrauchers weg vom individuell besten Produkt hin zum „billigsten“ Vermittler verlagern. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass man eine qualitativ hochwertige Finanzberatung benötige. „Ein Provisionsgeschacher und eine „Discount-Mentalität“ in der Versicherungsvermittlung würden dem vollständig widersprechen“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Vermittler sollten gerade Altersvorsorgeverträge nicht ohne Beratung an Kunden „durchleiten“. Das sei nicht im Interesse des Verbrauchers und entspreche nicht dem gesetzlichen Leitbild, nach dem Versicherungsvermittler in Deutschland zur bedarfsgerechten Beratung, Information und Dokumentation verpflichtet seien. (ks)

Foto: GDV

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