Verhaltenskodex erweitert: Versicherer sollen Umsetzung testieren lassen

Die GDV-Mitgliederversammlung hat beschlossen, den Verhaltenskodex für den Vertrieb zu erweitern. Versicherer, die sich dem neuen Kodex verpflichten, sollen nur noch mit Vertriebspartnern zusammenarbeiten, die dies ebenfalls tun und sie sollen dessen Umsetzung freiwillig durch Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen.

VerhaltenskodexDer seit 2010 bestehende und nun weiterentwickelte Kodex soll Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge den „hohen Anspruch an eine gute, faire Beratung“ dokumentieren. Inhaltlich setzt die Überarbeitung neue Schwerpunkte auf Compliance sowie die Weiterbildung von Versicherungsvermittlern. Mit dem Beitritt zum neuen Kodex verpflichten sich die Unternehmen laut GDV, ihren Mitarbeitern und Vermittlern Compliance-Vorschriften zu geben, die neben ethischen und moralischen Grundsätzen beispielsweise auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen umfassen. Bereits in den vergangenen Jahren seien die entsprechenden Compliance-Vorschriften der einzelnen Unternehmen sukzessive verschärft worden, oder Verband. Zudem arbeiteten dem Kodex beigetretene Unternehmen künftig nur noch mit qualifizierten Vermittlern zusammen, die sich laufend weiterbilden und dies auch nachweisen.

Die Versicherungsunternehmen sind nach Angaben des GDV gefordert, dem neuen Kodex – nach einer Übergangsfrist zur Vorbereitung der Umsetzung – zum 1. Juli 2013 beizutreten. Die beigetretenen Unternehmen sollen inklusive Wirtschaftsprüfer-Testat auf der Homepage und im Jahresbericht des GDV veröffentlicht werden. (te)

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