Infinus: Fubus-Insolvenzverwalter beruhigt Gläubiger

Der vorläufige Insolvenzverwalter der Future Business (Fubus) weist darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben muss, Fristen zu versäumen. Das Insolvenzverfahren des zur Dresdner Infinus-Gruppe gehörenden Finanzkonzerns beginne in etwa drei Monaten.

Insolvenzerwalter Kübler will dafür sorgen, dass die Gläubiger der Fubus von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten.

Das Amtsgericht Dresden hat Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler von der gleichnamigen Dresdner Kanzlei als vorläufigen Insolvenzverwalter der Fubus bestellt. Kübler werde umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.

„Als vorläufiger Insolvenzverwalter bin ich ausschließlich den Interessen der Gläubiger verpflichtet“, erklärt Kübler, der bereits über 1.500 Unternehmensinsolvenzen verwaltet hat. „Mein Team und ich werden in den kommenden Wochen das Unternehmen vollständig durchleuchten und dafür sorgen, dass die Gläubiger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten.“

Kein „Rennen“ der betroffenen Anleger

Da die Staatsanwaltschaft sämtliche Vermögenswerte beschlagnahmt habe, seien Verfügungen der inhaftierten Gesellschafter und Geschäftsführer zulasten der Gläubiger ausgeschlossen, erläutert der Anwalt. Ein „Windhundrennen“ der betroffenen Anleger zur Sicherung ihrer Vermögenswerte sei somit weder erforderlich noch rechtlich möglich.

Kübler bittet um Verständnis, dass es einige Zeit dauern werde, bis er sich einen Überblick über die Struktur und das Geschäftsmodell des Unternehmens verschafft hat. „Sobald wir einen ersten Überblick gewonnen haben, werden wir die Öffentlichkeit umfassender unterrichten. Solange bitten wir alle Beteiligten um etwas Geduld“, so Kübler.

Der vorläufige Insolvenzverwalter bittet die Gläubiger darum, von Einzelanfragen abzusehen. Er plant demnach, eine Online-Informationsplattform für  solche Anfragen aufzubauen. Das Amtsgericht Dresden hat zudem einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt, dem insbesondere Vertreter der Kapitalanleger angehören.

Gläubiger werden informiert

Laut Rechtsanwalt Kübler müsse sich zurzeit kein Gläubiger der Fubus sorgen machen,  etwaige Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, werden sie demnach über verschiedene Kanäle informiert. Dies werde aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in etwa drei Monaten der Fall sein.

Der Finanzkonzern Fubus und das Emissionshaus Prosavus hatten infolge der Ermittlungen gegen die Infinus-Gruppe Insolvenzanträge gestellt. Gegen Infinus wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen hatten im Zuge einer Razzia am 5. November die Geschäftsräume von rund 30 Firmen sowie Privaträume in Deutschland und Österreich untersucht. Sechs Beschuldigte wurden festgenommen. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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