Neuer Verhaltenskodex: GDV rechnet mit breiter Beteiligung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die deutschen Versicherer dazu aufgefordert, dem zum 1. Juli eingeführten verschärften Verhaltenskodex für den Vertrieb beizutreten. Der Verband rechnet mit einer breiten, wenn auch langsam anlaufenden, Beteiligung.

GDV: Dr. Alexander Erdland
Dr. Alexander Erdland, GDV: „Mit den branchenweiten Standards für eine gute, faire Beratung ist es uns ernst.“ (Archiv-Bild)

„Wir gehen von einer breiten Beteiligung der Branche aus – rechnen aber mit einem sukzessiven Beitritt der Unternehmen in den nächsten Monaten, da noch Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten in den Häusern erforderlich sein können“, kommentiert GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland die Einführung des Verhaltenskodex, der im November 2012 von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

Versicherer müssen sich extern prüfen lassen

„Mit der Weiterentwicklung des 2010 eingeführten Kodex’ wollen wir deutlich machen, dass es uns mit den branchenweiten Standards für eine gute, faire Beratung unserer Kunden ernst ist“, so Erdland weiter. Die Einführung einer externen Prüfung für den Kodex sei ein großer Schritt, den bislang keine andere Branche gegangen sei.

Zentrale Neuerung des Kodex’ ist, dass Unternehmen, die dem verschärften Kodex beitreten, dessen Umsetzung künftig durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen müssen. Die Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob die individuellen Regeln, die sich die Unternehmen auf Basis des neuen Kodex’ geben, den Anforderungen genügen.

Um Rechtssicherheit für die Unternehmen hinsichtlich der Prüfung zu erreichen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Hinweise zur Prüfung erarbeitet. Inhaltlich setzt der überarbeitete Verhaltenskodex vor allem neue Schwerpunkte auf Compliance sowie die Weiterbildung von Versicherungsvermittlern.

Prüfberichte sollen im Internet veröffentlicht werden

Die beigetretenen Unternehmen sollen inklusive Prüfbericht auf der GDV-Homepage veröffentlicht werden, erklärt der Verband. Der Prüfbericht muss erstmals nach einem vollen Geschäftsjahr vorgelegt werden, danach alle zwei Jahre. (lk)

Foto: GDV/Uli Jooss

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