Regulierung: Vorschau für Vermittler

Im Rahmen der Dokumentationspflichten wird die Protokollierung aller Kundengespräche forciert, wobei auch an eine Aufzeichnung zum Beispiel bei der telefonischen Beratung gedacht ist. Hier bleibt es spannend, wie die Detailumsetzung aussehen wird.

Die European Securities and Markets Authorithy (ESMA) soll verstärke Eingriffsbefugnisse bis hin zu Produktverboten im Einzelfall bekommen. Generell steht eine Unterscheidung zwischen sogenannten komplexen und „nichtkomplexen“ Anlageprodukten in Rede, welche die jeweiligen Anbieter als Label vorgeben müssen.

Vertriebliche Einschränkungen bei komplexen Produkten

Komplexe Produkte sollen dabei nur noch eingeschränkt gegenüber Verbrauchern vertrieben werden dürfen. Generell werden sowohl die Anforderungen an die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung beim Erwerb von Anlageprodukten durch Verbraucher als auch an die laufenden Informationen über Erträge, interne Kosten, etc.

Für alle zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften wird sich daher in jedem Fall der Aufwand für Compliance und Reporting weiter erhöhen. Nichts ist so beständig wie der Wandel. Dies gilt auch für die Rahmenbedingungen von Sachwertanlagen.

Auch das derzeitige KAGB ist nicht das Ende aller Neuregelungen mit Ewigkeitsgarantie. „But if you can‘t hit them, join them“ – wer frühzeitig Kommendes miteinbezieht, muss nicht später jeder „unerwarteten“ Neuregelung hinterherlaufen.

Autor Prof. Dr. Thomas Zacher ist Partner der Kanzlei Zacher & Partner Rechtsanwälte in Köln und Professor an der FHDW Bergisch Gladbach.

Foto: Guido Schiefer / Shutterstock

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