„Diese Chance sollten wir beim Schopfe packen“

Sind eher die Anleger oder die Vermittler zurückhaltend, was geschlossene Konstrukte angeht oder hält sich dies die Waage?

Andreas Heibrock, Mitglied der Geschäftsleitung Real I.S.: Es sind hauptsächlich die Vermittler, besonders wenn sie extrem negative Erfahrungen mit der alten Welt der geschlossenen Fonds gemacht haben, weil dann die emotionale Seite dominiert. Gegen Emotionen kann man mit sachlichen Argumenten nicht ankommen. Vor diesen Vermittlern könnte ich stundenlange Vorträge darüber halten, was sich aufgrund der Regulierung alles positiv geändert hat, aber sie werden ihre Meinung nur schwer ändern. Stattdessen sollte man sie selbst reden lassen. Man muss ihnen die Möglichkeit geben, gegenüber Vertretern unserer Branche die erlebten Ereignisse darzustellen, zum Beispiel auf Workshops. Wenn es dann gelingt, über diese Emotionen wieder auf eine sachliche Ebene zu gelangen und die Veränderungen innerhalb der Branche zu erläutern, sind wir auf dem richtigen Weg. Dieser Weg ist sehr mühsam, keine Frage, dies gelingt auch nicht immer. Aber es lohnt sich, diesen Weg zu gehen.

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Axel Stiehler, Geschäftsführer, Aquila Capital: Leider ist es bei vielen Anlegerschutzanwälten zum Geschäftsmodell geworden, den Berater wegen Fehlberatung zu verklagen. Das führt zu Verunsicherungen, was ich absolut nachvollziehen kann. Insofern sind die Vermittler diejenigen, die im Moment zurückhaltender sind als die Anleger. In Deutschland gibt es derzeit fünf Billionen Euro privates Geldvermögen, ein Drittel davon ist in Termingeldern mit negativer Jahresverzinsung angelegt. Die Anleger sind vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase durchaus bereit, in Sachwerte zu investieren. Wichtig wird sein, dass wir die Regulierung nutzen, um uns vollständig von der alten Welt, wie wir sie noch kennen, abzugrenzen.

Jörg Busboom, Geschäftsführer, HTB Hanseatische Fondshaus: Zu mir hat vor Kurzem ein renommierter Anlegerschutzanwalt gesagt: Wenn sich die neue Welt etabliert hat, wird es für uns künftig sehr schwer, in diesem Bereich noch gutes Geld zu verdienen. Die Begründung ist relativ einfach: Die Vermittler sind in der Vergangenheit besonders gern verklagt worden, weil sie das schwächste Glied in der Kette waren. In der Welt des Vermögensanlagerechts waren die Verjährungsfristen für die Prospekte sehr kurz, bis bei den Fonds die Probleme auftraten, waren in der Regel viele Jahre vergangen. Also wurden die Vermittler belangt, weil sonst niemand anders mehr greifbar war. Im KAGB dagegen gibt es jetzt eine unbegrenzte Haftung der KVG für ihre Produkte und Prospekte. Die Anlegerschutzanwälte werden also künftig eher bei den Produktgebern ansetzen als bei den Vermittlern. Aber das muss man den Vermittlern erstmal klarmachen, so weit denken viele noch gar nicht.

Seite drei: „Unsere ureigenste Verpflichtung, die erforderlichen Informationen weiterzutragen“

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