Vererben ohne Testament – keine gute Idee

Geschiedene Ehegatten

Der geschiedene Ehegatte hat zwar kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mehr, dennoch kann er im Wege der gesetzlichen Erbfolge profitieren, wie folgendes Beispiel zeigt, das sich in einer bedeutenden deutschen Unternehmerfamilie tatsächlich abgespielt hat:

Beispiel:

Zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern war F mit 20 Prozent am Familienunternehmen beteiligt, ein Wert in zweistelliger Millionenhöhe. F war mit M verheiratet und hatte mit diesem einen erbitterten Scheidungskampf erleben müssen. Nachdem die Scheidung ausgesprochen war, fuhr sie zur Erholung mit der gemeinsamen Tochter im Auto in die Schweiz. Auf dem Weg dorthin verunglückte F zusammen mit ihrer Tochter tödlich, zuerst verstarb F, dann die Tochter. Nach der gesetzlichen Erbfolge wurde zunächst F von ihrer Tochter beerbt und dann die Tochter von ihrem Vater, dem geschiedenen Ehemann der F. Die Familie der F musste es erleben, dass der verhasste Ex-Schwiegersohn mit 20 Prozent am Gesellschaftertisch Platz nahm.

F hätte dieses Ergebnis durch ein sogenanntes „Geschiedenentestament“ verhindern können.

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Alleinstehende

Von alleinstehenden Menschen hört man oft: „Ich hab‘ ja gar keine Erben.“ Dies ist falsch, jeder hat nach der gesetzlichen Erbfolge erben, es kann nur gut sein, dass er sie nicht einmal kennt, weil es weit entfernte Verwandte sind.

Solche Zufallsergebnisse sind regelmäßig nicht gewünscht, weshalb gerade Alleinstehende ein Testament benötigen, in dem sie beispielsweise einen gemeinnützigen Zweck fördern, der ihnen am Herzen liegt, bei größeren Vermögen auch die Gründung einer Stiftung anordnen.

Seite drei: Junge Menschen

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