Erster Entwurf für zweite Finanzmarktnovelle

Das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble hat den Referentenentwurf für das Zweite Finanzmarkt-Novellierungsgesetz (2. FiMaNoG) veröffentlicht. Gleichzeitig wurden neue EU-Leitlinien zur Mifid II zur Konsultation gestellt.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble

Mit dem neuen Gesetz soll in erster Linie die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II umgesetzt werden. Daneben enthält der Gesetzentwurf Ausführungsbestimmungen zu der begleitenden Verordnung (MiFIR) und zu zwei weiteren europäischen Kapitalmarkt-Vorschriften: Zur Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transaction Regulation – SFTR ) und zur Benchmark-Verordnung.

Der Entwurf für das 2. FiMaNoG umfasst inklusive Begründung nicht weniger als 379 Seiten. Geändert werden damit insgesamt 22 Gesetze und Verordnungen, darunter in jeweils zwei Stufen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Insbesondere das WpHG wird in großen Teilen neu gefasst oder neu nummeriert.

Die Änderungen sollen zum überwiegenden Teil Anfang 2018 in Kraft treten, teilweise aber auch schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Stellungnahmen nimmt das Finanzministerium nach Angaben auf der Website der Finanzaufsicht Bafin bis zum 28. Oktober entgegen.

Neue ESMA-Leitlinien zum „Zielmarkt“

Gleichzeitig hat die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA heute einen Entwurf für Leitlinien zur Konsultation gestellt, die die Anforderungen an die Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten (Product Governance) konkretisieren sollen, so die Bafin. Im Mittelpunkt stehen demnach Vorgaben zum „Zielmarkt“, den die Unternehmen nach der Mifid II künftig zu bestimmen haben.

Laut Mifid II müssen Hersteller (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktgenehmigungsverfahren vorhalten, um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren. In diesem Verfahren ist unter anderem für jedes Finanzinstrument ein Endkundenzielmarkt festzulegen. Dabei muss laut Bafin sichergestellt sein, dass alle einschlägigen Risiken für den jeweiligen Zielmarkt bewertet werden und die beabsichtigte Vertriebsstrategie für diesen geeignet ist.

Stellungnahmen zu den 41 Seiten in englischer Sprache nimmt die ESMA laut Bafin bis zum 5. Januar 2017 entgegen. Die Entwürfe des 2. FiMaNoG und der ESMA-Leitlinien können über die Website der Bafin heruntergeladen werden. (sl)

Foto: Bundesfinanzministerium / Ilja C. Hendel

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