Erbrecht: Acht Tipps zum Unternehmertestament

4. Keine zu engen Bindungen

Hilbert legt Unternehmern nahe: „Auch bei den Regelungen im Testament muss der Unternehmer “loslassen“ können. Niemand kann dreißig Jahre vorausschauen, auch nicht der Unternehmer.“

Daher können beispielsweise Nachfolgebestimmungen, die über mehrere Generationen gelten, das Unternehmen gefährden, indem Entscheidungsbefugnisse eingeengt und die Kreditaufnahme beeinträchtigt wird.

5. Übergang mit Sofortmaßnahmen regeln

Um die Übergangsphase nach dem Tod des Unternehmers möglichst reibungslos zu gestalten, seien trans- und postmortale Vollmachten, sowie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung hilfreich.

Dabei sei es im Voraus wichtig, die Befugnisse der Testamentsvollstreckung und des gegebenenfalls eingesetzten Beirates exakt zu regeln.

6. Steuerberatung in Anspruch nehmen

Die Nutzung von Steuerberatung soll laut Hilbert die Gewinnrealisierung verhindern, da diese zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven führt.

Eine Gewinnrealisierung könne überraschend geschehen, beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen mit Abfindungszahlungen, Teilungsanordnungen mit Ausgleichszahlungen, Vermächtnissen mit Beschwerungen, Sonderbetriebsvermögen im Bereich der Personengesellschaften und Betriebsaufspaltungen mit Wegfall des einheitlichen Betätigungswillens.

Seite drei: Alleinerbe verhindert Gewinnrealisierung

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