„Bei der Regulierung im Finanzbereich versagt der Staat fast immer“

Frank und Frerk Frommholz sind geschäftsführende Gesellschafter der Finanzberatung Frommholz OHG und Initiatoren der Online-Plattform Finanzkun.de. Mit Cash.Online haben Vater und Sohn über aktuelle und künftige Regulierungsschritte sowie die Zukunft der Honorarberatung in Deutschland gesprochen.

Frank und Frerk Frommholz
Honorarberater Frank und Frerk Frommholz sind geschäftsführende Gesellschafter der Finanzberatung Frommholz.

Cash.Online: Ist es der Bundesregierung gelungen, die Honorarberatung durch das „Honoraranlageberatungsgesetz“ zu stärken?

Frank Frommholz: Das Gesetz ist ein Desaster. Völlig an der Realität vorbei, keine wirkliche Begriffsnormierung, keine Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen und nur auf den Themenkreis Geldanlage beschränkt – Welcher seriöse Berater weiß schon vorher, ob das Beratungsergebnis nicht vielleicht in den Versicherungsbereich fällt?

Frerk Frommholz: Ich kann dieses Ziel weder im Gesetz noch in dessen Umsetzung erkennen. Es erfolgte lediglich eine erhebliche Einschränkung der Befugnisse eines Honorar-Finanzanlagenberaters, während der bisherige Berater weiterhin alle Aufgaben, Befugnisse und Werbemaßnahmen, wie sich Honorarberater zu nennen, inne hat.

Derzeit sind nur 139 Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) im DIHK-Register eingetragen. Warum die geringe Resonanz?

Frank Frommholz: Viele Kollegen betreiben durchaus seriöse Honorarberatung unter dem Paragraf 34f GewO. Das ist deutlich flexibler und schränkt nicht wirklich ein.

Der einzige Vorteil, sich als 34h-ler „Honorar-Finanzanlagenberater“ nennen zu dürfen, ist wirklich nicht besonders marketingwirksam. Ich bin für klare Verhältnisse, darum habe ich mich unter dem 34h registrieren lassen, der 34f war und ist für mich jederzeit eine Option.

Seite zwei: „Ein Provisionsverbot ist unangebracht

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