IDD-Umsetzung: Vermittler in der Klemme

Der Countdown läuft. Im Februar 2018 tritt das Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) in wesentlichen Teilen in Kraft. Einige der Regelungen gelten schon früher. Viele Vermittler sind nicht ausreichend vorbereitet.

Die Wald-Kolumne

Matthias Wald_Swiss Life
„Nicht jeder Vermittler kann sich die Umsetzungsprojekte und die erhöhten laufenden Verwaltungsaufwände leisten. Für viele könnte sich sogar die Existenzfrage stellen.“

Am 23. Februar 2018 tritt das Umsetzungsgesetz zur IDD in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Einige Regelungen müssen jedoch schon viel früher angewendet werden. So zum Beispiel das Provisionsabgabeverbot. Auf das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen IDD-Richtlinie hat sich aber noch längst nicht jedermann eingestellt. Für viele Vermittler könnte es eng werden.

Die IDD soll Versicherungsnehmer besser schützen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, bürdet den Vermittlern vor Ort allerdings wieder einmal zusätzliche Belastungen auf. Es ist müßig zu diskutieren, ob der Gesetzgeber mit den neuen Vorschriften übers Ziel hinausgeschossen ist. Die IDD-Vorschriften werden kommen und die Branche muss sich darauf einstellen.

Harte Zeiten für Vermittler

Vieldiskutierte Themen aus dem deutschen Gesetzgebungsverfahren sind im finalen Text des IDD-Umsetzungsgesetzes nicht mehr zu finden: Das Honorarannahmeverbot für Vermittler und die Doppelberatungspflicht durch Versicherer bei der Beratung durch Makler. Dies darf jedoch nicht dazu führen, die Vorgaben der IDD zu unterschätzen. Die europaweit umzusetzenden zusätzlichen Vorgaben haben es weiter in sich.

Nicht jeder Vermittler kann sich die Umsetzungsprojekte und die erhöhten laufenden Verwaltungsaufwände leisten. Für viele könnte sich sogar die Existenzfrage stellen. Ein breites Produktportfolio mit einer fundierten, revisionssicheren Produktprüfung kann für Vermittler einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Die Berater müssen ferner die individuellen Ziele und Wünsche ihrer Kunden aufnehmen und ein detailliertes Risikoprofil erstellen. Anschließend lautet die Anforderung, für den Kunden ein Angebot zu erstellen und ihm mitzuteilen, aus welcher Auswahl die Empfehlung generiert wird. Und natürlich ist der gesamte Beratungsprozess rechtskonform zu dokumentieren.

Seite zwei: Vermittlerschwund wird sich fortsetzen

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