IDD-Umsetzung: Freude bei Maklern, Enttäuschung bei Verbraucherschützern

Das Umsetzungsgesetz zur europäischen Vertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) wurde heute nacht im Bundestag beschlossen. Auf den letzten Metern hatte es noch einige Änderungen gegeben, die den Versicherungsmaklern zugute kommen. Verbraucherschützer zeigen sich enttäuscht von der finalen Regelung.

IDD
Der im Bundestag beschlossene IDD-Umsetzung stößt auf gemischtes Echo: Während sich Vermittlerverbände erfreut zeigen, sind Verbraucherschützer enttäuscht.

Um kurz nach Mitternacht wurde mit den Stimmen der Großen Koalition der „Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD)“ nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beschlossen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Für Versicherungsvermittler hatte es bereits Anfang dieser Woche erfreuliche Nachrichten gegeben, als bekannt wurde, dass zwei für die Zunft nachteilige Regelungen aus dem Gesetzesentwurf entfernt worden waren. So wurden das ursprünglich geplante Provisionsgebot für Versicherungsmakler im Privatkundenbereich und die sogenannte Doppelbetreuungspflicht gestrichen.

AfW: „Ein guter Tag für Makler“

„So wurde ein massiver Eingriff in die Vergütungsfreiheit und damit auch grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit von Versicherungsmaklern verhindert“, kommentiert Norman Wirth, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.  „Heute ist ein guter Tag für die Makler. Nicht nur wegen der so wichtigen Last-Minute-Änderungen, sondern auch weil die Branche hier – mit wenigen Ausnahmen – als Ganzes agiert hat“, ergänzt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Verband hatte sich mit verschiedenen Aktionen für die Streichung der beiden Punkte aus der IDD-Umsetzung stark gemacht. Der Verband und seine Mitglieder hatten sich hierfür unter anderem mit der Aktion „#EinspruchIDD“ und bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eingesetzt.

„Wir bedanken uns bei allen AfW-Mitgliedern, Maklern, Kollegen aus Pools und Initiativen, die sich aktiv für die Interessen der Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten eingesetzt haben“, so Rottenbacher. Die AfW-Vorstandsriege hatte zudem gemeinsam mit Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski ein Gutachten präsentiert, dass den Gesetzesentwurf kritisierte.

Seite zwei: Verbraucherschützer: „Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig“ 

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