„Diskussion um die Provisionsabgabe wird die Branche weiter begleiten“

Das Kölner Oberlandesgericht hatte dem Fintech moneymeets erlaubt, Provisionen an seine Kunden weiterzuleiten. Das IDD-Umsetzungsgesetz sieht hingegen ein Provisionsabgabeverbot vor. Gründer und Geschäftsführer Dieter Fromm sprach mit Cash.Online über die Folgen der Gesetzgebung und die Zukunft der Provisionsabgabe.

Dieter_Fromm_moneymeets
Dieter Fromm: „Auch im neuen Gesetzesgewand greift das Provisionsabgabeverbot in die Dienstleistungsfreiheit ein, beschränkt die Wettbewerbsfreiheit und widerspricht den Grundsätzen des Auftragsrechts im BGB.“

Cash.Online: Durch das IDD-Umsetzungsgesetz wurde das wackelnde Provisionsabgabeverbot wieder im deutschen Recht verankert. Was bedeutet das für Ihre Geschäftsmodell?

Fromm: Unser Geschäftsmodell ist durch das Provisionsabgabeverbot nur am Rande betroffen. Denn als eines der führenden unabhängigen Portale für privates Finanzmanagement aggregieren wir die Finanzinformationen unserer Nutzer und stellen ihnen alle Informationen über ihre Konten, Depots und Versicherungen in einer digitalen Finanzübersicht zur Verfügung.

Darauf aufbauend haben unsere Kunden weitere Möglichkeiten zur Analyse sowie zur Optimierung von Preis und Qualität ihrer Verträge. Durch das neue Provisionsabgabeverbot entfällt also lediglich ein Teil der preislichen Optimierungsmöglichkeiten im Versicherungsbereich bei moneymeets.

Wie haben Ihre Kunden auf die Nachricht reagiert, dass sie künftig nicht mehr an den Provisionen partizipieren werden?

Wir haben unseren Kunden die Thematik frühzeitig und ausführlich erläutert. Wohl auch deshalb waren die allermeisten Reaktionen positiv oder zumindest neutral, viele Kunden haben mit Verständnis reagiert. Negative Reaktionen und Kündigungen haben bis heute nur einige wenige erhalten.

Ist das Thema Provisionsabgabe nun hierzulande abschließend geklärt?

Schon an den Reaktionen vieler Marktteilnehmer und mit der Thematik vertrauter Rechtsexperten kann man ablesen, dass die Diskussion um die Provisionsabgabe die Branche weiter begleiten wird.

Und am grundsätzlichen Befund hat sich ja auch nichts geändert: Auch im neuen Gesetzesgewand greift das Provisionsabgabeverbot in die Dienstleistungsfreiheit ein, beschränkt die Wettbewerbsfreiheit und widerspricht den Grundsätzen des Auftragsrechts im BGB.

Es liegt daher nahe, dass auch die neue gesetzliche Regelung einer richterlichen Prüfung unterzogen wird. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Interview: Julia Böhne

Foto: Moneymeets

 

Mehr Beiträge zum Thema:

IDD-Umsetzung: Freude bei Maklern, Enttäuschung bei Verbraucherschützern

Provisionsabgabeverbot existiert derzeit nicht

Wiedergeburt des Provisionsabgabeverbots

„Wegfall des Provisionsabgabeverbots würde Verbraucher in den Fokus rücken“

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments