MiFID II: Ist der “Einzelkämpfer” bald Geschichte?

Doch diese wird noch kommen. Denn der Großteil der EU-Vorschriften ist zwingend umzusetzen. Was genau den freien Vertrieb jedoch etwa zur Gestaltung von Provisionen, zum Produktfreigabeverfahren oder zur Aufzeichnung von Kundengesprächen erwartet, ist noch völlig offen.

Einigermaßen sicher ist lediglich, dass wohl auch die freien Finanzdienstleister das Beratungsprotokoll durch eine „Geeignetheitsprüfung“ ersetzen müssen – und dass insgesamt umfangreiche Neuregelungen zu erwarten sind.

Dass noch nicht einmal ein Entwurf für die Neufassung der FinVermV vorliegt, ist insofern eine ziemliche Zumutung für die Betroffenen. Sollte die Verordnung erst nach der Sommerpause oder gar nach der Bundestagswahl im September verabschiedet werden, bleibt kaum noch Zeit zur Anpassung.

AfW-Vorstand sieht schwarz für “Einzelkämpfer”

Und zumindest bei einer rot-rot-grünen Mehrheit nach der Wahl stünde dann erneut im Raum, den freien Vertrieb unter die Aufsicht der BaFin zu stellen und damit nochmals alles auf Null zurückzudrehen.

Ohnehin besteht die Befürchtung, dass der einzelne Vermittler mit der Regulierung überfordert ist. So sagte Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vertriebsverbands AfW, in der vergangenen Woche auf der Veranstaltung von Jürgen Braatz (Ratingwissen): „Den klassischen ‚Einzelkämpfer‘ wird es nicht mehr geben.“

Auch wenn die Details noch nicht bekannt sind, werde es für einzelne Vermittler wahrscheinlich kaum möglich sein, die Vorschriften alleine vollständig umzusetzen, so Wirth. Das ist schon ein ziemlicher Hammer aus dem Mund eines Verbands-Vorstands, der unter anderem genau diese Berufsgruppe vertritt. Doch Wirth könnte recht haben.

Seite 3: Freier Vertrieb überfordert?

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