BGH stärkt Rechte von Kreditnehmern bei Zinscap-Prämien

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen mit schwankendem Zinssatz den Rücken gestärkt. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.

Nach Auffassung von Verbraucherschützern kommen die Kunden bei Zinscap-Prämien nicht immer gut weg.

Die Karlsruher Richter entschieden in dem heute verkündeten Urteil, dass sogenannte Zinscap-Prämien die Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen (Aktenzeichen XI ZR 790/16). Betroffene können unter Umständen Geld zurückfordern.

Der Kunde zahlt zu Beginn der Laufzeit eine gewisse Summe zusätzlich – dafür garantiert ihm die Bank, dass seine Belastung auch bei übermäßig stark steigenden Zinsen eine festgeschriebene Obergrenze («Zinscap») nie übersteigt.

Richter erklärten Klausel für unwirksam

Im konkreten Fall wurde die Gebühr laut Vertrag „sofort fällig“. Dass der Kunde einen Teil des Geldes zurückbekommt, wenn er das Darlehen vorzeitig ablöst, war nicht vorgesehen.

Die Richter beanstandeten die Prämie deshalb als zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt und erklärten die Klausel für unwirksam. (dpa-AFX)

Foto: Uli Deck

 

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