BGH-Urteil: Versicherer müssen über unwirksame Vertragsklauseln informieren

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Verbraucher, deren Versicherungsverträge unwirksame Klauseln enthalten, durch ihr Versicherungsunternehmen deutlich darüber informiert werden.

Recht Versicherungsbetrug
Das Urteil des BGH legen laut Verbraucherzentrale den Grundstein für ähnliche Verfahren in anderen Branchen.

Mit diesem Urteil sei der BGH einem Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg gefolgt, die die Allianz Lebensversicherungs-AG verklagt hatte. So sei erstmals der sogenannte Folgenbeseitigungsanspruch bei Versicherungsverträgen vor dem BGH durchgesetzt worden.

Versicherungskonzerne haben es nun schwerer, unrechtmäßig Geld von ihren Kunden einzubehalten“, begrüßt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Versicherer müssen Klartext reden

Bisher mussten Unternehmen, die unzulässige Klauseln verwendeten, laut Verbraucherzentrale schlimmstenfalls damit rechnen, für die Zukunft auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Grund dafür sei, dass betroffene Kunden nur selten wissen, dass sie durch rechtswidrige Klauseln einen Schaden erlitten haben und daher meist keine rückwirkende Erstattung verlangen.

„Nun müssen Versicherer gegenüber ihren Kunden Klartext reden, wenn sie mit umstrittenen Klauseln gearbeitet haben. Der Bundesgerichtshof hat Versicherungsnehmern mit seinem Urteil den Rücken gestärkt“, sagt Knobloch.

Weitreichende Folgen für Verbraucherschutz

Die weitreichenden Folgen dieser Entscheidung betreffen nicht allein die Versicherungsbranche, sondern wirken sich auch auf den Verbraucherschutz insgesamt aus.

So habe der BGH klargestellt, dass Verbraucherschutzverbänden wie die Verbraucherzentralen hinsichtlich aller verbraucherschützenden Vorschriften ein Folgenbeseitigungsanspruch zustehen könne. Sie können also entsprechende Informations- und Aufklärungsschreiben von Unternehmen einfordern.

„Die im Urteil getroffenen Wertungen gelten demnach nicht nur für die Versicherungsbranche, sondern auch für andere Konsummärkte“, schlussfolgert Knobloch.

OLG Stuttgart muss neu entscheiden 

Der BGH-Verhandlung lag der Verbraucherzentrale zufolge eine Klage gegen intransparente Klauseln in den Lebensversicherungsverträgen der Allianz-Lebensversicherungs-AG zugrunde. Gleichzeitig sei auf Folgenbeseitigung geklagt worden.

Bereits in den Vorinstanzen sei die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage gegen die Verwendung der Klauseln erfolgreich gewesen, jedoch habe das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im August 2015 entschieden, dass die Allianz nicht verpflichtet werden könne, ihre Kunden über die Unwirksamkeit der Klauseln zu informieren.

Dieser Entscheidung habe der BGH nun widersprochen und das Verfahren an das OLG Stuttgart zurückverwiesen. Dieses müsse nun unter Berücksichtigung der vom BGH getroffenen Feststellungen erneut entscheiden. (bm)

Foto: Shutterstock

Weitere aktuelle Urteile:

BGH: Am Ende zählt (fast) nur der Vertrag

Haftung: Der BGH öffnet einen neuen Notausgang

BGH: Langfristigen Mietverträgen droht vorzeitiges Aus

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments