Drei weitere Unternehmen im Visier der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Unternehmen aufgegeben, das jeweils ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln. Zudem warnt sie vor einer Emission ohne den erforderlichen Prospekt.

Eine der BaFin-Meldungen betrifft einen Gold-Sparplan für Kinder.

Zwei nahezu wortgleichen Mitteilungen der Behörde zufolge hat die BaFin der CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH, Mannheim und der A.C.M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, jeweils das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft untersagt.

Die Unternehmen bieten Geldsuchenden den Mitteilungen zufolge jeweils den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreiben sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

„Verträge unverzüglich abwickeln“

Die Unternehmen sind jeweils verpflichtet, das Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln, so die Anweisung der Behörde.

Die Bescheide vom 8. November beziehungsweise 7. November sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Seite 2: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt 

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