Ex-Sparkassenchef muss doch nicht vor Gericht

Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien in einem Rechtsgespräch geeinigt.

Georg Fahrenschon hatte seine Steuererklärungen verspätet abgegeben.

Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, so Leiding.

Der CSU-Politiker hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandskollegen bereits verloren.

Ersten Strafbefehl nicht akzeptiert

Ursprünglich hatte Fahrenschon an diesem Donnerstag auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts Platz nehmen sollen. Einen ersten Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert, daher sollten die Vorwürfe nach dem üblichen strafrechtlichen Prozedere in einem öffentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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