Hauptstadtmesse: Viele Fragen, viele Antworten

130 Aussteller, 80 Fachvorträge, 3.700 Besucher: Im Berliner Estrel-Hotel ging gestern die 9. Hauptstadtmesse des Maklerpools Fondsfinanz über die Bühne. Besonders die Panels zu Rechtsthemen wie IDD und DSGVO waren gut besucht. 

Beim Veranstalter Fondsfinanz zeigte man sich mit dem Besucherzuspruch zufrieden.

Nahezu alle großen deutschen Versicherer waren mit Ständen auf der Messe vertreten, viele Makler nutzten diese Präsenz zum persönlichen Austausch mit Swiss Life, Barmenia & Co. Doch auch das Vortragsprogramm erfreute sich großer Beliebtheit, zumal dort Weiterbildungspunkte gesammelt werden konnten. In den Panels zeigte sich, dass bei vielen gesetzlichen Neuerungen noch große Unsicherheit unter den Maklern herrscht. Besonders zur IDD-Richtlinie wurden viele Fragen aus dem Publikum gestellt und von den Referenten beantwortet.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski wies in seinem Vortrag „IDD aktuell“ darauf hin, dass die neue IDD-Weiterbildungspflicht von 15 Stunden jährlich beim Selbststudium Lernerfolgskontrollen durch den Anbieter der Weiterbildung erfordert. Die Industrie- und Handelskammern überwachen in diesem Fall den wirksamen Vollzug der Weiterbildung, sie können Vermittler auffordern, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht abzugeben. Als Sanktion bei fehlendem Nachweis können sie Bußgfelder verhängen.

Aus Sicht von Schwintowski ist es sinnvoll, Weiterbildungsangebote systematisch zu nutzen. „Wo tut sich etwas Neues? Welche Schwerpunkte möchte ich besetzen? Wo fehlen mir Kenntnisse?“ seien Fragen, die sich Makler stellen sollten.

„Wir schaffen das!“

Auch das Thema Nachfolgeplanung lockte viele Makler in die Vorträge. Rechtsanwältin Ulrike Specht machte in ihrem Vortrag deutlich, dass sich Vermittler spätestens mit 55 Jahren mit der Planung der Übergabe ihres Betriebs beschäftigen sollten, denn diese brauche Zeit. So seien beispielsweise „Unternehmensoptimierungen“ im Hinblick auf einen etwaigen Verkauf in Erwägung zu ziehen. Specht riet zu einer Übergabe „mit warmer Hand“.

Rechtsanwalt Norman Wirth klärte nicht nur über „Maklerrecht quer Beet“ auf, sondern nahm sich auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, die nahezu alle Makler vor große organisatorische Herausforderungen stellt. Doch Wirth, der betonte, dass es nahezu unmöglich sei, alle Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, machte den anwesenden Maklern Mut – in Anlehnung an die Kanzlerin: „Wir schaffen das!“ (kb)

Foto: Cash.

 

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