Unerlaubte Geschäfte: Fünf neue BaFin-Bescheide

Die Finanzaufsicht BaFin hat fünf Unternehmen wegen fehlender Erlaubnisse die Geschäftstätigkeit untersagt, darunter eine Lügen-Firma und eine Gesellschaft, die „Deutscher Fondsanlegerschutz“ in ihrem Namen trägt.

Die fünf Meldungen der BaFin erfolgten innnerhalb von zwei Tagen.

So teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass sie der „Integral Finance Group“, ansässig angeblich in Brüssel, aufgegeben hat, ihre Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.

Das Unternehmen betreibt die Internetseite www.integralfinancegroup.com. Die „Integral Finance Group“ rufe deutsche Kunden unvermittelt an und biete ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente an, zum Beispiel Wandelanleihen. Sie wirbt zudem unter anderem mit personalisierter Anlageberatung und Rundumbetreuung, so die Mitteilung der BaFin.

Keine Aufsicht durch die EZB

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zuvor der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen besitze keine solche Erlaubnis.

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass das Unternehmen, anders als in den Werbematerialien behauptet, nicht der Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliege. Eine dreiste Lüge also.

Drei Unternehmen aus Hamburg

Außerdem hat die BaFin drei Unternehmen aus Hamburg jeweils aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln: Impletio consulting GmbH, Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) und Targetum Treuhand GmbH.

Alle drei nahmen auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ und in einem Fall (Targetum) auch von „Gesellschaftsverträgen über stille Beteiligungen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährten Dritten Darlehen. Hierdurch betreiben sie jeweils das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so die Bescheide der Behörde.

Die drei Unternehmen sind demnach jeweils dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Seite 2: „Deutscher Fondsanlegerschutz“ auf Abwegen

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