BVK siegt erneut gegen Check24 vor Gericht

Der Online-Makler Check24 darf keine „Jubiläumsdeals“ oder ähnliche Rabattaktionen mehr bei Versicherungsabschlüssen anbieten. Das Landgericht München I gab einer entsprechenden Unterlassungsklage des Bundes der Versicherungskaufleute (BVK) am Dienstag „vollumfänglich“ statt. Kunden, die entsprechende Rabatte in der Vergangenheit erhalten haben, sind davon nicht betroffen.

Michael H. Heinz

In der Klage ging es um eine Aktion aus dem Jahr 2018. Check24 hatte damals Verbrauchern mit Kundenkonto bei Abschluss einer Versicherung im Rahmen der jetzt verbotenen „Jubiläumsdeals“ Nachlässe gewährt. Der BVK, der rund 40.000 Versicherungsvertreter vertritt, hatte dies als Verstoß gegen das Verbot von Rabatten beim Abschluss von Versicherungsverträgen gewertet, geklagt und nun vor dem Landgericht recht bekommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess ist nicht der erste und nicht der einzige um Check24. Vor dem Kölner Landgericht hat die Huk Coburg das Portal wegen seiner „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ verklagt. Zudem hatte der BVK in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung 2018 durchgesetzt, dass Check24 Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags von sich aus auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.

„Wichtiger Sieg“ 

„Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen“, kommentierte BVK-Präsident Michael H. Heinz das Urteil. „Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen.“ Damit habe der BVK sein Klageziel erreicht. (kb/dpa-AFX)

Foto: BVK

 

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