Urteil gegen Check24 rechtskräftig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat darüber informiert, dass das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes nun rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.

Im Jahr 2018 hatte Check24 Verbrauchern mit Kundenkonto bei Abschluss einer Versicherung im Rahmen der “Jubiläumsdeals” Nachlässe gewährt.

In der Klage ging es um eine Aktion aus dem Jahr 2018. Check24 hatte damals Verbrauchern mit Kundenkonto bei Abschluss einer Versicherung im Rahmen der jetzt verbotenen “Jubiläumsdeals” Nachlässe gewährt. Der BVK, der rund 40.000 Versicherungsvertreter vertritt, hatte dies als Verstoß gegen das Verbot von Rabatten beim Abschluss von Versicherungsverträgen gewertet, geklagt und vor dem Landgericht recht bekommen.

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der Novelle des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“

„Die Digitalisierung verpasst“

„Das Urteil hat zur Klarheit beigetragen. Das begrüßen wir“, erklärte Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung von Check24. In der Praxis habe das Urteil für das Unternehmen ohnehin keine Bedeutung, da die Jubiläumsaktion lange vorbei sei. „Es ist aus Sicht des Verbrauchers natürlich bedauerlich, dass ihm eine Aktion mit echtem Kundenvorteil zukünftig verwehrt wird. Check24 ging und geht es immer darum, Kundenloyalität zu honorieren. Wir werden auch in Zukunft Möglichkeiten finden, die Treue der Kunden zu belohnen. In der Kfz-Wechselsaison 2019/2020 hatte Check24 Kunden, die einen Kfz-Versicherungsvergleich auf dem Portal rechneten, Hotelgutscheine bis zu 500 Euro angeboten. Gegen diese Art der Belohnung hat es keine juristischen Einwände des BVK gegeben.“ 

Dem BVK ging es mit der Klage laut Röttele nicht um die Verbraucher, sondern nur um den „persönlichen Kreuzzug“ von Heinz gegen Check24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst habe. (kb)

Foto: Picture Alliance 

 

 

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