„Rund 20.000 potenzielle 34i-Antragsteller“

Nach Einführung des Paragraf 34f GewO ist die Zahl der Finanzanlagenvermittler hinter den Erwartungen zurückgeblieben (rund 40.000 statt 60.000 bis 80.000 Vermittler). Inwieweit erwarten Sie im Bereich der Immobilienkreditvermittlung eine ähnliche Entwicklung?

Wenn wir die Antworten aus unserem siebten AfW-Vermittlerbarometer hochrechnen und um den von Ihnen richtig genannten Faktor korrigieren kommen wir auf eine Zahl von rund 20.000 potenziellen 34i-Antragstellern. Diese Zahl hatten wir bereits im August 2014 dem Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, um der Politik eine Größenordnung geben zu können.

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Wie geht das Gesetzgebungsverfahren weiter?

Die für die Vermittler spannenden Detailregelungen zum Beispiel zur Sachkundeprüfung und zur Ausgestaltung der VSH kommen in der Immobilienkreditverordnung (ImmVermV). Diese wird zur Zeit im Bundeswirtschaftsministerium erstellt. Wir hoffen, dass das Gesetz sowie die Verordnung vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, sich gut auf den Start am 21. März 2016 vorzubereiten.

Das Gespräch führte Julia Böhne.

Foto: AfW

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