BaFin untersagt MDM Group das Geschäft in Deutschland

Die Finanzaufsicht BaFin hat der MDM Group AG mit Sitz in Meggen, Schweiz, mit Bescheid vom 6. November 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

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Die BaFin zeigte der MDM Group in Deutschland die Rote Karte.

Die MDM Group AG bewarb unter www.mdmgroup.de/investieren/ und auf anderen Internetseiten unternehmerische Beteiligungen in Form festverzinslicher Nachrangdarlehen, teilt die Behörde auf ihrer Website mit.

Durch die Entgegennahme von Geldern auf Grundlage dieser Darlehensverträge betreibe die MDM Group AG das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland.

Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht, so die Mitteilung der BaFin. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Hohe Zinsen versprochen

Die angegebene Website des Unternehmens ist derzeit nicht zu erreichen. Nach einer Veröffentlichung der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vom Juli 2017 bot die MDM Group AG Nachrangdarlehen an, bei denen sehr hohe Zinsen versprochen wurden, beispielsweise bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten neun Prozent jährlich und bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten 14 Prozent jährlich.

Die Unterlagen seien jedoch widersprüchlich, so der Beitrag der Kanzlei. Unabhängig davon seien auch Aktien des Unternehmens angeboten worden, wobei mit einem bevorstehenden Börsengang geworben wurde, der letztlich abgesagt worden sei. Der schweizerischen Website der MDM Group zufolge bietet das Unternehmen E-Commerce-Lösungen im B2B-Geschäft an. (sl)

Foto: Shutterstock

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