„Wettbewerb zwischen Honorar und Provision ist der beste Verbraucherschutz“

Thomas Abel BdH
Thomas Abel: „Lassen wir der Honorarberatung doch einfach etwas mehr Zeit.“

Warum sind bisher lediglich 139 Honorar-Finanzanlagenberater im DIHK-Register eingetragen?

Abel: Den Erfolg der Honorarberatung allein an den aktuellen Zulassungen festzumachen, greift natürlich zu kurz: Nicht erfasst sind in diesen Zahlen die vielen Berater, die als klassische Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ihre Kunden im Rahmen so genannter Mischmodelle bereits fallweise gegen Provision oder gegen Honorar beraten.

Zudem nicht erfasst sind bislang sämtliche Regelungstatbestände außerhalb der Anlageberatung – also zum Beispiel Versicherungen, Altersvorsorge, Finanzierungen oder Finanzplanung. Auch hier werden viele Beratungen bereits auf Honorarbasis erbracht.

Lassen wir der Honorarberatung doch einfach etwas mehr Zeit: Deutliche Veränderungen sind längst im Gange und der Berater sollte das aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Zahlreiche Studien belegen inzwischen, dass sich auch etablierte Anbieter und Vermittler eine – zumindest teilweise – Umstellung auf Honorarberatung vorstellen können.

Vor fünf Jahren wäre das noch kaum vorstellbar gewesen. Da sich der deutsche Gesetzgeber gegen ein generelles Provisionsverbot entschieden hat, erfolgt die Etablierung der Honorarberatung sukzessive und nicht sprunghaft.

Sehr wahrscheinlich ist dies auch der langfristig bessere Verlauf, bei dem sich Produkt- und Servicewelt sowie Kundenverständnis parallel entwickeln können. Im Markt ist diese sukzessive Etablierung längst zu beobachten: Etablierte Serviceprovider öffnen sich zunehmend auch weiter für Honorarberater und provisionsfreie Produkte.

Seite drei: „Honorarberatung wird von den Kunden nachgefragt

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