Privatinsolvenz: Wie sich Betroffene von den Schulden befreien

Über 6,9 Millionen Deutsche sind überschuldet. Eine Privatinsolvenz ist ein Lösungsansatz, um sich von den Schulden zu befreien. Das Verfahren dauert oft Jahre und fordert Entbehrungen. Was Betroffene wissen müssen.

Über 6,9 Millionen Menschen sind hierzulande überschuldet.

Schulden, nichts als Schulden. Der Berg der unbezahlten Rechnungen wächst – selbst für Miete, Strom und Telefon ist auf absehbare Zeit nicht mehr genug Geld da. In eine solche finanzielle Misere geraten viele Privatpersonen: Deutschlandweit sind nach Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform 6,92 Millionen Verbraucher überschuldet.

Oft schaffen Betroffene es nicht alleine, dann ihre Geld-Angelegenheiten zu regeln und Forderungen zu begleichen. Ein Weg aus der Schuldenfalle ist, sich professionelle Hilfe zu suchen und gegebenenfalls in Privatinsolvenz zu gehen.

So früh wie möglich zur Schuldnerberatung

„Je früher Betroffene zu einer Schuldnerberatung gehen und sich beraten lassen, desto besser“, sagt Frank Wiedenhaupt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Also etwa schon, wenn sie ständig in den Dispo rutschen oder ihr Einkommen so gesunken ist, dass sie die Miete nicht mehr zahlen können.

„Wichtig ist, darauf zu achten, dass es sich um eine anerkannte Schuldnerberatung handelt“, betont Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anerkannt sind unter anderem die Schuldnerberatungen der Verbraucherzentralen und der Wohlfahrtsverbände. Daneben können zum Beispiel Anwälte Schuldnerberater sein.

Wohnen, Energie, Essen: Schuldnerberater rechnen

„Beim ersten Gespräch wird eine Bestandsaufnahme der Einnahmen, Ausgaben und Schulden gemacht“, erläutert Roman Schlag vom Caritasverband für das Bistum Aachen. Der Berater prüft, ob der Wohnraum und die Energieversorgung des Schuldners gesichert sind und Geld zum Leben vorhanden ist.

Zudem checkt er, ob der Schuldner Sozialleistungsansprüche hat. Im nächsten Schritt muss der Verschuldete versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. „Anschließend schreibt in der Regel die Schuldnerberatungsstelle alle Gläubiger einzeln an“, erklärt Wiedenhaupt.

In dem Schreiben schildert sie die Situation des Schuldners und schlägt vor, dass dieser die Schulden in einem bestimmten Zeitraum in Raten abzahlt. Selbst wenn nur ein einziger Gläubiger ablehnt, scheitert die außergerichtliche Einigung.

„Dann bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als beim zuständigen Gericht seine Verbraucherinsolvenz als Schuldenbereinigungsverfahren zu beantragen“, erläutert Schlag. Auch hierbei hilft der Schuldnerberater. „Die Kosten des Verfahrens liegen bei bis zu 3.000 Euro und gehen zu Lasten des Schuldners“, so Schlag.

 

Seite 2: So beschleunigen Sie das Insolvenzverfahren

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