„FinanzberaterIn“: Große Zustimmung zu neuer Berufsbezeichnung

Frank Rottenbacher
Foto: AfW
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher

Mit der im März in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt: Den „Finanzberater" bzw. die "Finanzberaterin". Wie eine Umfrage des AfW zeigt, begrüßen die Vermittlerinnen und Vermittler die neue Berusfbezeichnung mehrheitlich.

Unter den neuen Oberbegriff fallen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen. Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler werden nach Auffassung des AfW perspektivisch zu dieser Gruppe hinzukommen.

Knapp zwei Drittel der AfW-Mitglieder können sich vorstellen, zukünftig die Bezeichnung „FinanzberaterIn“ zu nutzen, 21 Prozent lehnen dies ab, 14 Prozent haben dazu keine Meinung. 33 Prozent der Befragten sehen in dem neuen Oberbegriff eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, 15 Prozent empfindet ihn hingegen als Abwertung und knapp die Hälfte erwartet eine neutrale Auswirkung auf die eigene Tätigkeit.

„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise des Verbands. An der Online-Umfrage haben Anfang Mai insgesamt 316 AfW-Mitglieder teilgenommen.

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