
Versicherungsvermittlung: Makler muss Zustandekommen des Vertrags prüfen
Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers gehört es, zu prüfen, ob ein von ihm vermittelter Versicherungsvertrag zustande kommt. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Hamm hervor. Gastbeitrag von Jens Reichow, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
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