EXKLUSIV

Weiterbildung im Umbruch: Was auf 34er-Vermittler zukommt

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Eine Frau verfolgt im Büro einen Vortrag auf dem Laptop- Bildschirm.
Foto (KI): aAino Minako - stock.adobe.com
Aus- und Weiterbildung erfolgt heutzutage hauptsächlich online (mit KI generiertes Symbolbild).

Während der Gesetzgeber die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler abgeschafft hat, gilt für Darlehensvermittler das Gegenteil. Auf europäischer Ebene zeichnet sich auch für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler eine gegenläufige Entwicklung ab. Dazu kommt eine neue Verpflichtung für alle.

Es ist eine bemerkenswerte Entwicklung: Die gesetzlichen Anforderungen an Finanzdienstleister fast aller Couleur, die in den 34er-Paragrafen der Gewerbeordnung (GewO) definiert sind, werden kontinuierlich ausgeweitet. Gleichzeitig hat der deutsche Gesetzgeber die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler (Paragraf 34c GewO) kurzerhand abgeschafft. Seit dem 24. Juli 2026 müssen Immobilienmakler die bisher vorgeschriebenen 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren nicht mehr absolvieren. 


Das könnte Sie auch interessieren:

Die Bundesregierung sieht darin einen Schritt zum Bürokratieabbau. Er spare der Branche voraussichtlich rund 44,9 Millionen Euro jährlich. „Die Bundesregierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben mit eigenem Interesse daran, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten“, heißt es in der Mitteilung der Regierung zu der Maßnahme. „Eine gesetzlich vorgegebene Weiterbildung für Immobilienmakler, die auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Folge hat, wird daher als verzichtbar erachtet.“ 

Anderen Berufsgruppen bringt die Politik offenbar nicht so viel Vertrauen entgegen. So bleibt die Weiterbildungspflicht für die ebenfalls in Paragraf 34c GewO angesprochenen Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter entgegen ursprünglichen Planungen bestehen. „Darauf bestand der Bundestag in seinem Beschluss am 11. Juni“, so die Bundesregierung.

Unterschiedliche Bewertung durch Maklerverbände

Nun sind 20 Stunden in drei Jahren nicht wirklich viel, entsprechende Nachweise und deren Dokumentation können aber lästig sein. Auf der anderen Seite konnte die gesetzliche Weiterbildungspflicht das Image des Maklerberufs durchaus auch aufwerten. So ist die Streichung der Vorschrift in der Branche selbst nicht unumstritten.

Der Ring Deutscher Makler (RDM) Landesverband Berlin und Brandenburg etwa begrüßte die Abschaffung schon im Vorfeld. „Makler und Hausverwalter haben ein unmittelbares Eigeninteresse, sich fortlaufend fortzubilden, um rechtlich und fachlich auf aktuellem Stand zu bleiben“, hieß es in einer Mitteilung des Verbands im November 2025 zur ursprünglichen Planung der Bundesregierung für beide Berufe. „Eine Weiterbildung, die nur besucht wird, um formale Stundenkontingente zu erfüllen, ist bloße Bürokratie ohne inhaltlichen Mehrwert“, so der RDM weiter.

„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter wird als Entlastung verkauft, ist aber Augenwischerei“, kritisierte hingegen Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), ebenfalls bezogen auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. „Sie schwächt ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes – in einem Markt, der weiterhin ohne verpflichtenden Sachkundenachweis auskommen muss“, so Wohltorf im Verbands-Magazin AIZ. Anders als etwa Versicherungsvermittler (Paragraf 34d) und Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f) dürfen Immobilienmakler ohne Sachkundenachweis losmarschieren.

Auch Betroffene selbst gespalten

Auch die Betroffenen selbst teilen sich nach einer Online-Umfrage des Immobilien-Bewertungsunternehmens Sprengnetter (Scout24-Gruppe) im Juli 2026 in zwei fast gleich große Lager. Obwohl sie dadurch entlastet werden, bewerten nur 49 Prozent der Befragten den Wegfall der Weiterbildungspflicht positiv oder eher positiv.

Mit 47 Prozent sehen fast genauso viele ihn kritisch oder eher kritisch. 25 Prozent befürchten, dass ohne gesetzliche Pflicht die Qualität leiden könnte. Weitere 22 Prozent bewerten die Abschaffung grundsätzlich als Rückschritt. Unabhängig davon bleibt die Bereitschaft zur Weiterbildung hoch: Nahezu alle Makler (98 Prozent) wollen sich auch in Zukunft fortbilden. 

Entgegengesetzte Entwicklung bei Darlehensvermittlung

In die entgegengesetzte Richtung geht es für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherdarlehen (außerhalb von Immobiliardarlehen). Bisher mussten sie weder einen anfänglichen Sachkundenachweis erbringen noch sich regelmäßig fortbilden. Künftig ist beides erforderlich und sie erhalten mit Paragraf 34k GewO eine neue Vorschrift. Das Gesetz wurde kürzlich beschlossen und verkündet; die neue Erlaubnispflicht tritt am 20. November 2026 in Kraft. 

Die dazu gehörende neue Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) wurde Ende Juli erlassen und ist am 1. August 2026 in Kraft getreten, also keine vier Monate vor Beginn der Erlaubnispflicht. Laut der Gesetzesbegründung entsteht für die Betroffenen ein jährlicher Aufwand von rund 62,8 Millionen Euro, also fast die Hälfte mehr, als durch die fast zeitgleiche Streichung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler eingespart wird.

So viel zum Thema Bürokratieabbau, könnte man meinen. Es handelt sich jedoch um die zwingende Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Für die Kostenberechnung geht das Wirtschaftsministerium von 186.000 betroffenen Darlehensvermittlern aus. Das wäre in der kurzen Zeit von den Ausbildungsanbietern und den IHKen, die am Ende die  Prüfungen abnehmen, wohl kaum zu bewältigen. 

Nächste Seite: 34k-Erlaubnisantrag auch für „Alte-Hasen“erforderlich

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

1 2 3Startseite

Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments