BVK: Bafin-Aufsicht über Vermittler „unbegreiflich“

Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die Finanzaufsicht Bafin übertragen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert dies scharf.

Michael H. Heinz

„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“ 

BVK will einheitliche Zuständigkeit

Der BVK lehne deshalb die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus. (kb)

Foto: BVK

 

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