
BGH: Phoenix-Anleger müssen schneller entschädigt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des insolventen Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst ein neues Urteil gefällt. Die EdW muss die Ansprüche der geprellten Anleger nun unverzüglich prüfen und bei Berechtigung spätestens drei Monate nach Feststellung auszahlen.
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