
34f GewO: Antragsfrist für Erlaubnis verlängert
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat auf Anraten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ein Moratorium bei der Erlaubniserteilung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erlassen. Es gilt aber nur für Anträge, die bis zum 1. Juli eingereicht wurden.
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