Steuervorteile für Wagniskapital

Die von der Bundesregierung geplante Förderung von Private-Equity-Gesellschaften soll offenbar nur für Frühphasenfinanzierung gewährt werden. Das berichtet die ?Financial Times Deutschland?, der nach eigenen Angaben ein von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gebilligtes Eckpunktepapier vorliegt.

Dem Bericht zufolge sollen die Investitionen von Wagniskapitalgesellschaften unabhängig von deren Rechtsform von der Gewerbesteuer befreit werden, wenn sie eine Reihe von Bedingungen einhalten: Zunächst dürfen die Zielgesellschaften nicht älter als sieben Jahre sein. Den FTD-Angaben zufolge darf ihr Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs zudem nicht mehr als 500.000 Euro betragen, womit nur sehr kleine Unternehmen gefördert würden. Weiterhin darf die Wagniskapitalgesellschaft nicht mehr als 90 Prozent der Zielgesellschaft besitzen, die Anteile nicht länger als 15 Jahr halten und muss im Falle eines Börsengangs innerhalb von drei Jahren vollständig aussteigen.

Der Steuerrabatt auf die Gewinnbeteiligung werde nicht nur Initiatoren von vermögensverwaltenden, sondern auch von gewerblichen Venture-Capital-Gesellschaften gewährt. Gleichzeitig sehen die Pläne vor, dass Wagniskapitalgesellschaften eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigen, die auch die Einhaltung der Anlagevorschriften kontrolliert.

Mit dem Papier konkretisiert Steinbrück die von Union und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehene Förderung von Private-Equity-Gesellschaften. ?Die steuerlichen Maßnahmen sollen in ihrer Gesamtsumme Kosten in Höhe von 260 Millionen Euro nicht überschreiten?, zitiert die FTD aus dem Papier.

Am Freitag hatte der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung veröffentlicht. Demnach denkt knapp die Hälfte der deutschen Private-Equity-Gesellschaften darüber nach, ihren Sitz ins Ausland zu verlegen, wenn ihre steuerliche Behandlung als vermögensverwaltend nicht sichergestellt wird.

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