Ministeriums-Studie fordert (nur) Vertriebs-Regulierung

Die gestern vom Verbraucherschutzministerium veröffentlichte Studie der Evers & Jung GmbH, Hamburg, fordert die gesetzliche Regulierung des Vertriebs von geschlossenen Fonds. Die Autoren schlagen vor, dass die Fonds im Vertrieb wie Wertpapiere behandelt oder diesen gleichgestellt werden. Damit würden Vermittler eine Zulassung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen benötigen und müssten entsprechende Dokumentations- und Wohlverhaltenspflichten beachten. Für den Vertrieb wäre dies eine einschneidende Veränderung.

Hinsichtlich einer Regulierung der Fonds selbst legt sich die Studie mit dem Titel ?Anforderungen an Finanzvermittler ? mehr Qualität, bessere Entscheidungen? nicht fest. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Anteile an geschlossenen Fonds nicht als Wertpapiere einzustufen, sei ?u.U. vertretbar?. Sollte er bei dieser Auffassung bleiben wollen, dürfe dies jedoch nicht dazu führen, dass diese Produkte ?mit weniger Anlegerschutz vertrieben werden können?, so die Studie. Eine weitere Regulierung der Produkte oder der Initiatoren ist somit auch aus Sicht des Verbraucherschutzes offenbar nicht zwingend notwendig.

Lobend erwähnt die Studie die Arbeit des Verbands geschlossene Fonds (VGF), Berlin. Die Produktqualität sei gestiegen und der Markt nähere sich dem ?normalen Anlagemarkt? an. ?Anteil hieran hat auch der VGF, der die seriösen Initiatoren vertreten will?, so die Studie. Hervorgehoben wird auch die vom VGF eingerichtete Ombudsstelle für die Anleger seiner Mitglieder. Deren Einrichtung belege, ?dass die außerordentliche Stellung dieser Anlage im Spektrum der Finanzdienstleistungen erkannt wurde?. Die Branche reagiere dabei ?auf fehlende vermittlerbezogene Regularien und die hohe Zahl an Missbräuchen dieser Anlageform in der Vergangenheit.? (sl)

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