Anwalt wirft Medienfondsinitiatoren Unehrlichkeit vor

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG, Hamburg und Bremen, hat das Vorhaben der Initiatoren Hannover Leasing, KGAL und LHI gegen die steuerliche Beurteilung der geschlossenen Medienfonds durch die bayerischen Finanzbehörden klagen zu wollen, scharf kritisiert: Die Einstufung entspräche dem Ergebnis einer Konferenz der Einkommenssteuerreferenten von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007, sei halbherzig und diene lediglich der Beruhigung der betroffenen Anleger.

So hätten sich die Referenten bereits im September 2007 länderübergreifend auf die Vorgehensweise geeinigt, die die Bayerischen Finanzämter nun umsetzten. Das Protokoll des Treffens liste detailliert Vertragsklauseln auf, bei deren Verwendung in den Verträgen zwischen Fondsgesellschaft, Lizenznehmer und „garantiegebender“ Bank von einer steuerschädlichen Wirkung ausgegangen wird.

Die am Mittwoch angekündigten Klagen (cash-online berichtete hier)dienten nach Ansicht Gieschens wohl eher zur Beruhigung der Anleger in der vagen Hoffnung, diese bis zum Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens ruhig stellen zu können. Nach der von den Initiatoren erwarteten Verfahrensdauer zwischen vier und sechs Jahren seien die möglichen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die beteiligten Banken, Initiatoren und Vertriebe im Zweifel verjährt.“Falls die Klage schief geht, stehen die Anleger mit leeren Händen da.Wer eine solche Klage ernst meint, sollte gleichzeitig eine Verjährungsverzichtserklärung gegenüber den betroffenen Anlegern abgeben. Dass dieses nicht einmal angedacht ist, spricht für sich“, so Gieschen. (af)

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