Dubai-Anleger sollen Steuern zahlen

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich kurz vor dem Jahreswechsel auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt, das eine wesentliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung enthält. Demnach wird in Zukunft bei Einkünften aus Investitionen deutscher Anleger in Dubai oder einem der anderen Emirate nur noch die ?Anrechnungsmethode? angewandt.

Das bedeutet: Die Gewinne sind in Deutschland voll steuerpflichtig. Etwaige Steuern vor Ort werden lediglich darauf angerechnet. Nach dem bisherigen DBA, das von der Bundesregierung nicht über 2008 hinaus verlängert worden war, waren die ausländischen Einkünfte in Deutschland ? wie üblich – von der Steuer befreit (?Freistellungsmethode?). Da in den Emiraten in vielen Fällen keine Steuern erhoben werden, waren damit die Gewinne von Dubai-Fonds mit Ausnahme des ?Progressionsvorbehalts? steuerfrei.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums soll das neue Abkommen bereits ab dem 1. Januar 2009 angewandt werden. Es muss aber noch von den Regierungen unterzeichnet und von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Die Steuerpflicht gilt dann voraussichtlich auch für Einkünfte, die ab 2009 aus Investitionen resultieren, die bereits vorgenommen wurden.

Sollte das Abkommen nicht in 2009 ratifiziert werden, wären die Auswirkungen für Fonds-Anleger gering. Denn ohne ein bestehendes DBA findet nach dem deutschen Steuerrecht ebenfalls die Anrechnungsmethode Anwendung. (sl)

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