HSH Nordbank: Prospekt mit mehr als 1.000 Seiten

Aktuelle Anleihe-Emissionen der HSH Nordbank, Hamburg und Kiel, lassen erahnen, was auch geschlossenen Fonds durch eine schärfere gesetzliche Regulierung für die Prospekte und eine angeblich bessere staatliche Aufsicht bevorstehen könnte. Der „Basisprospekt“ der HSH erstreckt sich inklusive diverser Anlagen auf nicht weniger als 1.093 Seiten in trostlosem Layout und wird für die einzelnen Angebote durch „endgültige Bedingungen“ mit etwa 20 ebenso freudlosen Seiten ergänzt.

Hübscher Zweiseiter unverbindlich

Daneben gibt es auf der HSH-Webseite einen hübsch gestalteten Zweiseiter mit den wesentlichen Eckdaten. Er ist unauffällig als „Werbemitteilung“ überschrieben und enthält im Kleingedruckten den Hinweis, dass verbindlich die endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt seien und eine Anlageentscheidung nur auf dieser Grundlage getroffen werden sollte, nach der Lektüre von etwa 1.100 Seiten mit trockenem Juristen-Deutsch und Zahlen also.

Sicherlich ist alles rechtens, überwiegend sogar zwingend vorgeschrieben sowie von der Finanzaufsicht BaFin akribisch kontrolliert und bei anderen Wertpapieremissionen ähnlich. Dennoch stellt sich die Frage, wo der Sinn liegt. Denn dass auch nur ein einziger Anleger die kompletten Unterlagen liest, ist kaum anzunehmen.

Und was hat das mit geschlossenen Fonds zu tun? Nichts – bisher jedenfalls. Anders als die HSH-Anleihen sind sie keine Wertpapiere, sondern sie unterliegen dem separaten Verkaufsprospektgesetz und orientieren sich im seriösen Teil des Marktes an dem wesentlich praxis-näheren Prüfstandard IDW S 4. Doch das soll sich ändern. Die Bafin will, dass geschlossene Fonds dem Wertpapierrecht unterworfen werden. Der Branchenverband VGF wehrt sich zwar dagegen, verlangt aber ebenfalls neue Gesetze und schlägt unter anderem ein separates „Produktinformationsblatt“ neben dem gestatteten Prospekt vor.

VGF-Chef: „Verkaufsprospektgesetz verschlanken“

Sehen Prospekte geschlossener Fonds zukünftig also ähnlich aus wie die HSH-Unterlagen? „Das Beispiel ist ein guter Beleg, warum der Verband sich gegen die Qualifizierung von geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente und damit die Anwendung des Wertpapierrechts beispielsweise bei der Prospektierung wendet“, sagt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Aber auch nach dem geltenden Recht komme man an die Grenzen der Darstellbarkeit. „Deshalb haben wir die Forderung aufgestellt, das Verkaufsprospektgesetz auf überflüssige Regelungen zu durchkämmen und zu verschlanken“, so Romba.

Daneben solle das standardisierte Produktinformationsblatt dem Anleger alle wesentlichen relevanten Informationen geben. „Sicherzustellen ist, dass es eine Verzahnung zwischen Verkaufsprospekt und Informationsblatt gibt“, betont Romba. „Denn Ziel soll nicht sein, mehr Papier zu produzieren, sondern den Anleger effektiv zu informieren.“

Abzuwarten bleibt, ob der Verband sich mit dieser Vorstellung durchsetzt. Oder ob auch Anleger geschlossener Fonds sich künftig nur durch unendliche Bleiwüsten oder unverbindliche „Werbemitteilungen“ informieren können. (sl)

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