VGF-Ombudsstelle zieht Jahresbilanz

Vor einem Jahr wurde die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auf Initiative der im Branchenverband VGF organisierten Unternehmen gegründet, um Streitfälle aus Beteiligungen zu schlichten. Eigenen Angaben zufolge gingen binnen Jahresfrist gingen bei der Ombudsfrau und früheren Vorsitzenden Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Dr. Inga Schmidt-Syaßen 125 Anfragen ein. (siehe bereits Cash. 2/2009).

49 davon richteten sich gegen 33 geschlossene Beteiligungsofferten von 21 VGF-Mitgliedern. 58 Anfragen betrafen Fonds, die von Emissionshäusern aufgelegt wurden, die nicht Mitglied im Verband sind. Weitere 16 Vorgänge bezogen sich nicht auf die Anlageklasse der geschlossenen Fonds. In zwei Fällen richteten sich die Beschwerden gegen Vertriebsunternehmen.

111 Fälle geprüft und abgeschlossen

Insgesamt habe die Schlichtungsstelle 111 Fälle geprüft und abgeschlossen. Zwei davon seien bisher durch Schlichtungssprüche zugunsten der beschwerten Unternehmen erledigt worden; in weiteren fünf Fällen hätten sich die Parteien durch Vertragsauflösungen und Schadensersatzzahlungen geeinigt.

Wie der VGF weiter mitteilt, konnte die Ombudsstelle in 21 Fällen nur ihre Unzuständigkeit erklären, da es sich um Altfonds der Mitgliedsunternehmen handelte und weder ein kurzfristiger Anschluss erklärt noch ein Angebot zur Güte gemacht wurde. Allerdings hätten die Unternehmen in einigen dieser Fälle angekündigt, mit dem Anleger noch einmal Kontakt aufnehmen zu wollen. In sieben weiteren Fällen wurde die Beschwerde vom Beschwerdeführer nicht weiterverfolgt. In den verbleibenden 76 Fällen musste die Ombudsstelle ihre Unzuständigkeit erklären.

Vielfältige Beschwerdegründe

Am häufigsten wurden vermutete Prospektfehler als Beschwerdegrund angegeben. Sie waren in 16 Fällen Gegenstand der Beschwerde. Weitere 14 Fälle betrafen die Kündigung der Beteiligung. Ingesamt elf Mal ging es bei Beschwerden um Fehler bei Auszahlungen bzw. Ausschüttungen. Weitere Beschwerdegründe waren Kontroll- und Auskunftsrechte (12 Fälle), der Widerruf der Beteiligung (5 Fälle), die Zustimmung zur Übertragung (2 Fälle) sowie sonstige Gründe (44 Fälle). In 21 Fällen blieb der Beschwerdegrund unbekannt.

Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. zieht eine insgesamt positive Bilanz für das erste Jahr der Schlichtungsstelle: ?Art und Zahl der Anfragen zeigen uns, dass eine Anlaufstelle für Beschwerden gebraucht wird und auch Einiges bewegen kann. Wir fühlen uns daher in unserer Initiative für die Einrichtung der Ombudsstelle absolut bestätigt.? (af)

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