Anlegerschutz: DZAG fordert Zweitmarktregulierung

Der Deutschen Zweitmarkt AG (DZAG), einem Hamburger Makler und Handelshaus für geschlossene Fonds, geht die geplante Regulierung des deutschen Beteiligungsmarkts nicht weit genug. Es reiche nicht aus, lediglich die Zügel am Erstmarkt anzuziehen, auch auf dem Sekundärmarkt müsse der Anlegerschutz gestärkt werden.

Björn Meschkat
Björn Meschkat

Deshalb spricht sich die DZAG dafür aus, ausschließlich Institutionen den Handel mit geschlossenen Fonds zu erlauben, die von der Finanzaufsicht Bafin als Finanzdienstleistungsinstitut nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zugelassen sind. Infolgedessen würden Zweitmarkt-Makler unter anderem auch eine KWG-Erlaubnis als multilaterales Handelssystem benötigen.

„Die bevorstehende Regulierung des Vertriebs im Erstmarkt ist zu kurz gedacht. Der Anlegerschutz darf nicht nach der Zeichnung eines Fonds enden, sondern muss sich bis zum Ende der Laufzeit oder einem Verkauf am Zweitmarkt fortsetzen“, sagt DZAG-Vorstand Björn Meschkat..

In einer öffentlichen Anhörung wird sich der Finanzausschuss des Bundestages am kommenden Mittwoch, 6. Juli 2011, mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschäftigen.

Dieser sieht eine grundsätzliche Einstufung des geschlossenen Fonds als Finanzinstrument vor, allerdings ist die Behandlung des Zweitmarkts der DZAG zufolge nicht eindeutig geklärt.

Qualitätsverlust durch neue Anbieter?

Aufgrund fehlender Markteintrittsbarrieren habe sich die Anzahl der Makler im Zweitmarkt in den vergangenen fünf Jahren von circa fünf auf rund 20 vervielfacht, moniert das Hamburger Handelshaus. Auch wenn 70 Prozent des Handelsvolumens – rund 3,3 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren – weiterhin bei den etablierten Maklern lägen, sei die Beratungsqualität im Zweitmarkt durch die neuen Anbieter deutlich gesunken.

Meschkat: „Ein Großteil der neuen Marktteilnehmer arbeitet – entgegen der eigentlichen Funktion eines Maklers – im Auftrag einzelner Käufer. Die Folge sind Angebote unter Marktniveau, zu deren Annahme offensichtlich viele Kommanditisten stark bedrängt werden. Dies wird uns vermehrt von Anlegern berichtet.“

Der DZAG-Vorstand ist überzeugt, dass die Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem KWG neben dem Nachweis der fachlichen Eignung der handelnden Personen auch die Notwendigkeit professioneller Unternehmensstrukturen nach sich ziehen würde. So müssten Marktteilnehmer beispielsweise ein Compliance-Office einrichten, einen Geldwäsche-Beauftragten stellen und sich regelmäßigen Prüfungen durch die Aufsicht unterziehen lassen.

„Der aus der Regulierung resultierenden Marktkonzentration werden maßgeblich die ‚schwarzen Schafe’ im Zweitmarkt zum Opfer fallen“, so Meschkat. Das bedeute eine entsprechende Minimierung der bisher oft gerügten Beratungsmängel und wäre somit ein wichtiger Schritt weg vom Image des grauen Kapitalmarkts. (hb)

Foto: DZAG

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