Graumarkt-Regulierung: Bundesrat beißt auf Granit

Die Ländervertreter blitzen mit ihrer Forderung ab, Finanzanlagenvermittler unter die Kontrolle der Bafin zu stellen. Die Bundesregierung hat ihre Absicht bekräftigt, den Vertrieb geschlossener Fonds, von den Gewerbebehörden beaufsichtigen zu lassen. Am 6. Juli soll das geplante Gesetz öffentlich diskutiert werden.

Finanzausschuss
Finanzausschuss

Die Gewerbeämter seien heute bereits zuständig und sollten dies auch bleiben, erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch auf Fragen der SPD-Fraktion. Allerdings würden die Anforderungen für die Finanzberater durch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verschärft.

Als Begründung für die Ablehnung einer Regulierung durch die Finanzbehörden erklärte der Regierungsvertreter, dies hätte auch zur Folge gehabt, dass Anlagevermittler in die ”Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“ (EdW) hätten einbezogen werden müssen. Das sei jedoch unverhältnismäßig.

Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, müsse in Zukunft aber mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen, teilt der Finanzausschuss mit. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits geführten Register für Versicherungsvermittler sollen auch die Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden.

Außerdem sollen Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds und sonstige Beteiligungsangebote zusätzliche inhaltliche Anforderungen erfüllen. In Zukunft sollen Informationen vorgeschrieben werden, „die eine Beurteilung der Seriosität der Projektinitiatoren ermöglichen“. Die Prospekte sollen, so der Finanzausschuss, „strengen Prüfungsmaßstäben“ unterliegen, die denen für Wertpapiere vergleichbar sind.

Darüber hinaus sollen Anbieter verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Diese „Beipackzettel“ sollen dazu dienen, die Anleger in kurzer und verständlicher Form über die ihnen angebotenen Graumarktprodukte zu informieren.

Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf beschlossen, die am 6. Juli stattfinden soll. Sowohl Verbraucherschützer als auch Vermittler-Lobby sind klar positioniert. (hb)

Foto: Bundestag

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