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Der Münchener Initiator Wealth Cap hat einen neuen Fonds angekündigt, der in ein Portfolio aus bis zu sieben Sachwerte-Anlageklassen investieren will. Als Zielgesellschaften sollen sowohl institutionelle Fonds und Publikumsofferten als auch reine Objektgesellschaften in Frage kommen.

Gabriele Volz, Wealth Cap
Gabriele Volz, Wealth Cap

Auf doppelte Gebührenstrukturen wollen die Münchener weitgehend verzichten. So würden bei Investitionen in hauseigene Fonds keine Gebühren erhoben. „Der neue Fonds ermöglicht den Investoren eine vergleichsweise hohe Streuung und macht die Anlageklasse der Sachwerte vielen Anlegern auf breiter Basis zugänglich“, lobt Gabriele Volz, als Geschäftsführerin für die Bereiche Marketing, Vertrieb und Kundenservice bei Wealth Cap verantwortlich, das Fondskonzept.

Erste Investitionen in ein Startportfolio sollten noch im Jahr 2011 erfolgen , zumal sich der Investitionszeitraum über drei Jahre bis 2014 erstrecke. Ein Jahr später sollen die Anleger erste Ausschüttungen erhalten. Zu den Investitionskriterien zählen nach Angaben des Emissionshaus unter anderem, dass die Emittenten der jeweiligen Zielfonds mindestens zwei Vorgängerfonds aufgelegt haben und seit mindestens drei Jahren im jeweiligen Bereich tätig sein.

Durch die Fokussierung auf institutionelle Fonds, könnten Privatanleger an Finanzstrategien teilhaben, die sonst nur professionellen Investoren zugänglich sind. Zudem könne das Beteiligungsangebot nicht nur per Einmalzahlung, sondern zusätzlich über eine Vermögensaufbauvariante gezeichnet werden. Dabei müssen lediglich 40 Prozent nebst fünf Prozent Agio der Zeichnungssumme sofort erbracht werden. Der Differenzbetrag kann über 24 Monatsraten eingezahlt werden.

Wealth Cap plant, mit dem Beteiligungsangebot 100 Millionen Euro Eigenkapital bei den Anlegern einzuwerben, die ab 5.000 Euro plus fünf Prozent Agio einsteigen können. Bei der geplanten Laufzeit von 15 Jahren kalkulieren die Münchener mit einem Gesamtmittelrückfluss von 188 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals. Die Einkünfte aus der Beteiligungsgesellschaft werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt. (af)

Foto: Wealth Cap

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