Windkraft: „Repowering-Potenzial noch nicht voll nutzbar“

Ältere, im Einsatz befindliche Windräder können unter bestimmten Voraussetzungen durch moderne und leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden, ohne neue Flächen erschließen zu müssen. Noch fehlen allerdings klare Vorgaben der Politik.

Thomas Hartauer, Vorstand der Lacuna AG
Thomas Hartauer, Vorstand der Lacuna AG

Gastkommentar von Thomas Hartauer, Lacuna AG

Repowering will eine optimierte Ausnutzung der verfügbaren Standorte erreichen, indem die installierte Leistung erhöht wird. Vor diesem Hintergrund werden vorrangig ältere Windenergieanlagen (WEA) mit geringer Leistung durch moderne und leistungsstärkere Multi-Megawatt-Anlagen ersetzt. Bereits 2011 wurden 116 WEA mit einer Gesamtleistung von 55 Megawatt (MW) durch nur 80 moderne WEA mit einer wesentlich höheren Gesamtleistung von 183 MW ausgetauscht. Auf diese Weise bestätigt sich der vom BWE erwartete Anstieg der durchschnittlich installierten Nennleistung pro WEA von 1,2 MW (Stand 2008) auf bis zu 3-6 MW in den kommenden Jahren. Für 2012 rechnet der Verband mit weiteren gut 9.300 Anlagen mit einer Leistung von etwa 6.100 MW, für die ein Repowering infrage kommt.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die Windenergieanlagen mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem muss eine neue Anlage mindestens die doppelte Leistung der zu ersetzenden Anlage bringen, darf aber das Fünffache der Leistung nicht überschreiten. In diesem Punkt hat das EEG 2012 die Vorgaben gelockert, denn zuvor musste eine neue WEA mindestens die dreifache Leistung der ersetzten Anlage erbringen. Weiterhin ist es erforderlich, die modernen WEA im gleichen oder benachbarten Landkreis zu errichten wie die Anlagen, die sie ersetzen. Auch hier galt vor 2012 eine strengere Regelung, denn alter und neuer Landkreis mussten identisch sein.

Betreiber müssen sich bei Repowering auf Neuinvestitionen einstellen, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der Zwei- bis Drei-MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro belaufen. Aber Beträge dieser Größenordnung werden in der Regel nur dann investiert, wenn es entsprechende Anreize gibt. Mit dem EEG 2012 wurde ein solcher Bonus festgeschrieben, der mit der Erhöhung der Anfangsvergütung zu einer deutlichen wirtschaftlichen Verbesserung von Repowering-Projekten führen soll.

Doch nicht nur für die Betreiber von Windparks, auch für die Gemeinden, in denen ein Repowering-Projekt umgesetzt werden soll, bietet sich ein finanzieller Mehrwert. So ist bereits seit 2009 ein neues Gewerbesteuergesetz in Kraft, das den Standortgemeinden von Windparks mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens rechtlich zuspricht. Die restlichen 30 Prozent erhält die Kommune, in der der Sitz der Betreibergesellschaft liegt. Darüber hinaus haben Landkreise durch Repowering-Projekte die Möglichkeit, Fehlplanungen aus der Anfangszeit zu korrigieren und so beispielsweise inzwischen ratifizierte Naturschutzbestimmungen beim Bau neuer WEA umzusetzen.

Genehmigungsrechtliche Restriktionen erschweren allerdings den Prozess. Besonders Höhenbegrenzungen und Abstandsregelungen schränken das Repowering-Potenzial in Deutschland erheblich ein. So haben Onshore-Windenergieanlagen inzwischen Gesamthöhen von gut 120 bis140 Meter erreicht. Vielerorts aber liegen die von den Landkreisen festgesetzten Begrenzungen hierfür bereits bei 100 Meter. Darüber hinaus müssen Anlagen, die eine Höhe von 100 Meter überschreiten, aufgrund des Flugverkehrs mit einer speziellen Beleuchtung ausgerüstet sein. Anwohner fühlen sich durch die im Nachthimmel gut sichtbaren Lichter jedoch häufig gestört. Fachleute erarbeiten derzeit bereits an Lösung des Problems. Der BWE etwa arneitet an der Reduzierung der Leuchtstärke und dem Einsatz spezieller Radarsysteme. Hinsichtlich der auf regionaler Ebene eher willkürlich festgelegten Abstandsregelungen sind künftig klare Richtlinien notwendig, wie sie beispielsweise die flexiblen und sachlich begründeten bundesgesetzlichen Regelungen des Immissionsschutzes vorgeben.

Aus meiner Sicht ist Repowering unter den aktuellen technologischen Voraussetzungen neben dem Onshore-Ausbau an Binnenstandorten eine tragfähige Lösung, den weiteren Leistungszubau von Windenergie voranzutreiben. Das neue EEG hat hierzu erste Hürden genommen und Repowering-Anreize geschaffen, die es für Anlagenbetreiber attraktiv machen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Dennoch fehlen vor allem im genehmigungsrechtlichen Umfeld klare Richtlinien, ohne die das Potenzial nur sehr eingeschränkt ausgeschöpft werden kann.

Thomas Hartauer ist Vorstand der Regensburger Lacuna AG.

Foto: Lacuna

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